Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Insbesondere sollen gefördert werden:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes und
- Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten sowie von Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
Die Jagdabgabe wird nach der Änderung des Landesjagdgesetzes seit dem 1. August 2006 von der Stiftung Naturschutz Berlin vergeben. Die Vergabegrundsätze und das Antragsformular sind folgender Internetseite zu entnehmen:
Projektförderung