Am 07.10.2025 trat das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft, durch welches das deutsche Batterierecht an die europäische Batterieverordnung zur Neuordnung der Rücknahme und Verwertung von Altbatterien (EU-BattVO) angepasst wird. Der Anwendungsbereich von bisher drei Batteriearten erweitert sich auf fünf Batteriekategorien:
- Gerätebatterien,
- Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien),
- Elektrofahrzeugbatterien,
- Industriebatterien und
- Starterbatterien.