Versiegelung und Flächenverbrauch

Blankenburger Süden, Luftbild: Mai 2017

Flächenverbrauch

Unter dem Begriff Flächenverbrauch wird das Wachstum der Städte bzw. die zunehmende Zersiedelung der Landschaft, insbesondere zu Lasten von Forst- und Landwirtschaftsflächen verstanden. Diese Fläche ist jedoch nicht der versiegelten Fläche gleichzusetzen, da in den Siedlungs- und Verkehrsflächen auch Flächen enthalten sind, die nur wenig oder gar nicht versiegelt sind wie z. B. Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün usw.. Wird der Boden dagegen mit festen und undurchlässigen Materialien dauerhaft bedeckt, wird er als versiegelt angesprochen. Vollständige Versiegelung führt zum Verlust der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion. Bei der Versiegelung wird in die bebaut versiegelte Fläche (Gebäude aller Art) und die unbebaut versiegelte Fläche (Straßen usw.) unterschieden. Dieser Verlust ist meist unumkehrbar. Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind wesentliche Größen bei der Bewertung des vorsorgenden Bodenschutz.

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den 2002 noch sehr hohen Flächenverbrauch von ca. 130 ha/Tag auf 30 ha/Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Die Kommission Bodenschutz des Umweltbundesamtes hat einen Vorschlag zur Verteilung des 30 ha-Ziels auf die Bundesländer erarbeitet. Daraus leitet sich für Berlin ab, den täglichen Flächenverbrauch unter 0,85 ha zu halten. Dies entspricht 310 ha pro Jahr. Für den Zeitraum 2000 bis 2010 liegt der jährliche Flächenverbrauch Berlins bei ca. 120 ha/a. Damit unterschreitet Berlin erfreulicherweise bereits heute das Flächensparziel der Bundesregierung.

  • Flächenverbrauch einschränken – jetzt handeln

    Empfehlungen der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt

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Berlin speist sein Angebot an Flächenpotenzialen zu großen Teilen aus der Innenentwicklung der Stadt, insbesondere aus der Umstrukturierung und Nachnutzung von Flächen. Mit diesen Ansätzen, dem Flächenmonitoring und dem Baulückenmanagement folgt Berlin bereits in weiten Teilen den Forderungen der Fachministerkonferenzen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme. Trotzdem erfolgt auch in Berlin leider weiterhin ein zunehmender Flächenverbrauch, der zu unumkehrbaren Bodenverlusten führt.

2006 verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus die Lokale Agenda 21 Berlin und definierte darin 16 Kernindikatoren für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Kernindikator Nr. 6 ist die Flächenversiegelung. Er beschreibt die Entwicklung der Flächenversiegelung in Berlin unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit. Nach der Erfassung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg von 2012 nimmt die Siedlungs- und Verkehrsfläche im Land Berlin ca. 70 % der Gesamtfläche ein. Der Versiegelungsgrad ist mit ca. 35 % an der Gesamtfläche der Stadt relativ hoch. Die Zunahme der Versiegelung beträgt seit 2005 ca. 78 ha/a.

Versiegelung des Bodens führt in der Regel zu einem Totalverlust der natürlichen Bodenfunktionen:

  • Verhinderung des Austausches zwischen Bodenluft und Atmosphäre,
  • Änderung von Bodentemperatur und -wasserhaushalt und somit Änderung des Mikroklimas,
  • keine Grundwasserneubildung, erheblich höherer Oberflächenabfluss des Niederschlagswassers,
  • fehlende Filterleistung – Gefahr der erhöhten Schadstoffanreicherung benachbarter Böden und / oder der Vorfluter,
  • Verlust von Vegetationsfläche und Pflanzenstandorten und
  • Isolierung der Bodenlebewesen und Abtötung der schwer regenerierbaren Pilz- und Bakterien-vorkommen.
Von Seiten des Bodenschutzes wurden im Berliner Umweltatlas wichtige methodische Grundlagen geschaffen, um Informationen über den Boden und seine Leistungsfähigkeit darzustellen. Besonders hervorzuheben ist dabei die Planungshinweiskarte, die als Bewertungsgrundlage für das Schutzgut Boden im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsdefinition und der baurechtlichen Umweltprüfung dient. Als methodische Hilfe für die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung steht der Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen von von Februar 2020 zur Verfügung, in welchem die Bodenfunktionen gemäß den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes berücksichtigt werden. Auf der Grundlage des entwickelten Bewertungsrahmens wird es ermöglicht, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Boden zu monetarisieren und den generellen

Der beste Ausgleich für den mitunter unvermeidlichen Verlust von Boden durch Versiegelung ist die Entsiegelung von Flächen, die dauerhaft dem Naturhaushalt zurückgeführt werden können und der Wiederaufbau der Bodenfunktionen auf diesen Flächen. Grundlage dafür ist die systematische Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzialen und die Karte der Entsiegelungspotenziale.

Kleinräumig wirkt Berlin der Versiegelung außerdem im Rahmen der Landschaftsplanung entgegen, indem es Mindestanteile der Flächen auf einem Grundstück festlegt, die relevante Biotope tragen können (Biotopflächenfaktor) oder auch Schulen bei der Entsiegelung und Begrünung ihres Geländes unterstützt (Grün macht Schule).