Für allgemeine Fragestellungen zur Wärmewende und die gesamtstädtische Wärmeplanung ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig, die den Prozess zur Erstellung des Wärmeplans in 2022 begonnen hat. Sie ist die planungsverantwortliche Stelle gemäß Wärmeplanungsgesetz. Fragen in diesem Kontext können an diese Kontaktadresse gerichtet werden: waermewende@senmvku.berlin.de.
Hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben zur klimaschonenden Fernwärme gemäß § 22 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) und der fernwärmebezogenen Regelungen ist die Fernwärme-Regulierungsbehörde zuständig, die bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe angesiedelt ist. Für Fragen bezüglich der Fernwärmeregulierung nutzen Sie bitte diese Kontaktadresse: waermeregulierung@senweb.berlin.de.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist u.a. für Fragestellungen zum Gebäudeenergiegesetz und zur Förderung von Quartierskonzepten (KfW 432) zuständig. Fragen hierzu richten Sie bitte an diese Kontaktadresse: post@senstadt.berlin.de.