Fragen und Antworten zur Berliner Wärmewende

  • Welche Zuständigkeiten im Rahmen der Wärmewende gibt es in den Berliner Verwaltungen und wohin kann ich mich wenden?

    Für allgemeine Fragestellungen zur Wärmewende und die gesamtstädtische Wärmeplanung ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig, die den Prozess zur Erstellung des Wärmeplans in 2022 begonnen hat. Sie ist die planungsverantwortliche Stelle gemäß Wärmeplanungsgesetz. Fragen in diesem Kontext können an diese Kontaktadresse gerichtet werden: waermewende@senmvku.berlin.de.

    Hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben zur klimaschonenden Fernwärme gemäß § 22 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) und der fernwärmebezogenen Regelungen ist die Fernwärme-Regulierungsbehörde zuständig, die bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe angesiedelt ist. Für Fragen bezüglich der Fernwärmeregulierung nutzen Sie bitte diese Kontaktadresse: waermeregulierung@senweb.berlin.de.

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist u.a. für Fragestellungen zum Gebäudeenergiegesetz und zur Förderung von Quartierskonzepten (KfW 432) zuständig. Fragen hierzu richten Sie bitte an diese Kontaktadresse: post@senstadt.berlin.de.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Anschluss an ein Wärmenetz prüfen lassen möchte?

    In Berlin gibt es mehrere Wärmenetzbetreiber. Im Berliner Wärmeplan können Sie prüfen, ob Ihr Gebäude heute oder künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann. Die interaktive Wärmeversorgungskarte 2045 zeigt Ihnen, wo bereits Wärmenetze bestehen und wo ein Ausbau geplant ist.

    Ihre Anfragen können Sie entsprechend den Angaben in der Wärmekarte direkt richten an:

  • Wie kann ich mein Gebäude fit für die Wärmewende machen?
    • Bereits kleine gering-investive Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich, die Optimierung der Heizungssteuerung oder der Austausch einzelner Heizkörper können den Energieverbrauch mit sofortiger Wirkung senken.
    • Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft längerfristig dabei, Modernisierungen schrittweise und kosteneffizient im Rahmen regulärer Sanierungszyklen umzusetzen.
    • Ein anstehender Heizungswechsel bietet die Chance von fossilen, importierten Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien zu wechseln. Wärmenetze, Wärmepumpen und Solarthermie sind besonders geeignete Versorgungslösungen. Die passende Lösung hängt von Standort, Gebäudetyp und den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Eine fachliche Beratung schafft Klarheit.
  • Ich möchte eine Wärmepumpe anschließen lassen, wohin kann ich mich wenden?
    Für den Netzanschluss einer Wärmepumpe ist eine Leitungsanfrage an den Versorger Stromnetz Berlin zu richten. Insbesondere von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die über eine gemeinsame Hausanschlusszentrale mit dem Verteilnetz verbunden sind (z.B. Reihenhäuser), sind rechtzeitig Anfragen zu stellen.
  • Kann ich Erdwärme für die Beheizung meines Gebäudes nutzen?

    Erdwärme ist eine geeignete Wärmequelle für Wärmepumpen. Erd-Wärmepumpen sind im Betrieb meistens wesentlich effizienter als Luft-Wärmepumpen, das heißt sie benötigen weniger Strom pro erzeugter Kilowattstunde Wärme und die laufenden Kosten sind geringer.

    Nicht überall in Berlin ist eine Nutzung von Erdwärme erlaubt. Für die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung muss in Berlin eine wasserbehördliche Erlaubnis bei der Wasserbehörde beantragt werden. Eine erste Einschätzung, ob an Ihrem Standort eine Erdwärmenutzung grundsätzlich erlaubnisfähig ist, finden hier.
  • Können gemeinsame Lösungen mit Nachbarinnen und Nachbarn sinnvoll sein?

    Ja, kleinere gemeinschaftliche Wärmenetze können eine wirtschaftliche und nachhaltige Alternative sein, wenn vor Ort ausreichendes Interesse besteht.

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Referat Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit