Besonders schutzwürdige und -bedürftige Gebiete werden als NSG ausgewiesen, um die seltenen und gefährdeten Biotope eines Naturraums erhalten zu können. Alle Handlungen, die diese Gebiete oder auch Teile davon zerstören, beschädigen, verändern können oder dem Schutzzweck deutlich entgegenstehen, sind dort verboten. NSG können aus wissenschaftlichen, kulturgeschichtlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, wegen ihrer Seltenheit, Vielfalt, ihrer besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit ausgewiesen werden. Insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden hier Rückzugsräume für eine weitgehend ungestörte Entwicklung.
Zurzeit gibt es in Berlin 44 Naturschutzgebiete auf einer Fläche von ca. 2.729 Hektar. Das entspricht ca. 3,1 Prozent der Landesfläche. Weitere Ausweisungen von NSG sind in Planung.