Stehend und lautlos kommt man mit den elektrisch betriebenen Tretrollern durch Berlin. Wenn ein paar einfache Regeln beachtet werden und alle aufeinander Rücksicht nehmen, können die neuen Elektro-Roller ein Gewinn für die innerstädtische Mobilität sein.
Mit Inkrafttreten der “Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung” ist der Gebrauch von Elektro-Tretrollern auf ein rechtliches Fundament gestellt worden. Die Regelungen gelten auch für alle anderen Elektro-Kleinstfahrzeuge.
Berlin hat sich mit anderen Bundesländern im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Roller nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. So bleiben diese als geschützte Räume exklusiv Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.
Die Behörden werden darauf achten, dass alle – auch die kommerziellen Anbieter von Leih-Elektro-Rollern – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einhalten.