Elektro-Tretroller in Berlin

Elektro-Tretroller in Berlin - Zwei E-Roller neben einem Wasserspender an der Leipziger Straße

Stehend und lautlos kommt man mit den elektrisch betriebenen Tretrollern durch Berlin. Wenn ein paar einfache Regeln beachtet werden und alle aufeinander Rücksicht nehmen, können die neuen Elektro-Roller ein Gewinn für die innerstädtische Mobilität sein.

Mit Inkrafttreten der “Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung” ist der Gebrauch von Elektro-Rollern (auch E-Scooter) auf ein rechtliches Fundament gestellt worden. Die Regelungen gelten auch für alle anderen Elektro-Kleinstfahrzeuge.

Berlin hat sich mit anderen Bundesländern im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Roller nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. So bleiben diese als geschützte Räume exklusiv Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.

Die Behörden werden darauf achten, dass alle – auch die kommerziellen Anbieter von Leih-Elektro-Rollern – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einhalten.

Presse

Bericht zu Nutzungskonflikten mit E-Tretrollern Neue Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern

Fragen und Antworten

Im Folgenden sind Fragen und Antworten zu privaten und Leih-Elektro-Rollern zu finden:

  • Wo darf ich mit Elektro-Rollern fahren?

    Sofern Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, benutzen Sie bitte diese. Ansonsten weichen Sie bitte auf die Fahrbahn aus. Keinesfalls dürfen Gehwege, Fußgängerzonen und Parks befahren werden. In Parks ist auch das Abstellen der Roller untersagt. Das Fahrverbot auf Gehwegen gilt auch bei ausgeschaltetem E-Motor.

  • Wie schnell darf ich fahren?

    Bitte passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die Gegebenheiten an und schätzen Sie Ihre Fahr-Kompetenzen vorsichtig ein. Die meisten Unfälle passieren, weil viele ihre Fähigkeiten überschätzen. Das Brems- und Kurvenverhalten der E-Scooter unterscheidet sich deutlich von dem eines Fahrrads.
    Als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sind 20 Stundenkilometer erlaubt.

  • Versicherung, technische Ausstattung – was ist zu beachten?

    Elektro-Tretroller sind Kraftfahrzeuge und diese brauchen eine Versicherung. Als Nachweis gilt eine Plakette am Fahrzeug. E-Scooter brauchen ein Brems- und Lichtanlage sowie eine Lenkstange.

  • Darf ich Elektro-Roller mit in die U- und S-Bahn nehmen?

    Wenn der Roller zusammenklappbar ist, gilt er als Gepäckstück und kann kostenfrei mitgenommen werden. Ansonsten gilt er als Fahrrad und es muss ein Ticket gelöst werden.

  • Wo darf ich die Elektro-Roller abstellen?

    Es gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder: Die Roller dürfen auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Ein Abstellen vor U-Bahn-Eingängen, Ausfahrten oder auf Fahrradwegen etc. ist nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse der anderen Verkehrsteilnehmer*innen, besonders der Fußgänger*innen.

  • Ist ein Führerschein notwendig, muss ich einen Helm tragen und gibt es ein Mindestalter?

    Nein, ein Führerschein ist nicht notwendig. Auch ein Helm ist nicht verpflichtend, angesichts der möglichen Höchstgeschwindigkeit ist ein Gebrauch allerdings ratsam.

    Ab 14 Jahren dürfen Elektro-Tretroller benutzt werden.

  • Was muss ich noch beachten?

    Selbstverständlich gilt die übliche Alkohol-Grenze von 0,5 Promille für Personen ab 21 Jahren und 0,0 Promille für alle jüngeren.

    Es darf während der Fahrt nicht telefoniert werden.

  • Welche Regeln gelten für das Abstellen der (Leih-)E-Tretroller auf Gehwegen?

    Im Prinzip gelten die gleichen Bedingungen wie für Leih-Fahrräder. Die Anbieter von Leih-Elektro-Rollern sind bei einem Gespräch in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über diese informiert worden. Die wichtigsten Regeln sind: Abgestellte Fahrzeuge dürfen niemanden behindern, mehr als vier an einem Ort sind nicht erlaubt (sonst liegt eine antragspflichtige Sondernutzung öffentlichen Straßenlands vor) und defekte Roller müssen binnen 24 Stunden entfernt werden. Weitere Auflagen bei Bedarf bleiben möglich. Für Kontrollen sind (in erster Linie) die Ordnungsämter der Bezirke zuständig.

  • Was sollen Anwohner*innen tun, wenn Roller z.B. Gehwege verstellen?

    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall (am besten online) an die bezirklichen Ordnungsämter oder nutzen Sie die App “Ordnungsamt-Online”. Sie ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern das Melden von Störungen im öffentlichen Raum. Die Meldung wird an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet.

  • Wie viele E-Tretroller verträgt Berlin?

    E-Tretroller sind ein neues Verkehrsmittel, das per Bundesverordnung zugelassen wurde. Nutzer*innen dieser Geräte haben genauso ein Anrecht auf die Nutzung des öffentlichen Raums wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Wie viele E-Tretroller eine Stadt, ein Kiez oder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Berlins Behörden behalten die Situation auf den Straßen und Gehwegen genau im Blick – nötigenfalls werden weitere Auflagen geprüft.

Weitere Informationen

  • Verordnung über die Teilnahme von Elektro­kleinst­fahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrecht­licher Vorschriften

    (Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung)
    Vom 6. Juni 2019

    PDF-Dokument
    Dokument: (259 kB)

Informationen zu Elektro­kleinst­fahrzeugen