Senatsverwaltung erlässt neue Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern

Lastenradschild

Die Beschilderung der neuen Parkflächen

Pressemitteilung vom 08.11.2019

Gestaltung von Parkflächen für Lastenräder und E-Tretroller im Straßenland steht fest – Bezirke können mit Hilfe der Vorgaben Flächen definieren

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat erstmals verbindliche Planungsvorgaben sowohl für Lastenrad- als auch für E-Tretroller-Parkplätze erlassen. Den Bezirken sind diese Regelpläne jetzt übersandt worden.

Künftig können an allen Straßen mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit bis Tempo 30, also auch an entsprechenden Abschnitten auf Hauptverkehrsstraßen, speziell für Lastenräder konzipierte Bügel auf gesicherten Parkflächen aufgestellt werden. Auch für das Abstellen von E-Tretrollern ist die Ausweisung von Abstellbereichen in mehreren Varianten möglich. Diese E-Scooter-Parkflächen sind, bei entsprechender Beschilderung, auch für Fahrräder nutzbar. Für beide neuartigen Parkflächen können die Bezirke Kfz-Stellplätze an der Fahrbahn umwandeln.

Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese: „Mit diesen neuen Regelplänen stellen wir berlinweit einheitliche Vorgaben für das Parken von Lastenrädern und E-Scootern auf der Straße sicher. Lastenräder werden immer häufiger eingesetzt und brauchen besondere Plätze. Für E-Scooter und auch etwa für Leihfahrräder wollen wir neue Abstellflächen auf der Fahrbahn schaffen, um die Gehwege frei zu bekommen. Die Bezirke können mit diesen Plänen jetzt die konkrete Umsetzung beginnen.“

Auf einem Kfz-Stellplatz in Längsrichtung können je drei schräg gestellte Lastenfahrradstellplätze eingerichtet werden, gekennzeichnet mit Baken und gesondertem Parkschild (siehe oben). Die Fahrradbügel für Lastenradparkplätze sind mit 35 Zentimeter deutlich kürzer als die herkömmlichen Fahrradbügel, weil Lastenfahrräder mehr Platz zum Rangieren benötigen.

Die neuen Planungsvorgaben für Lastenfahrradstellplätze gehen auf die Initiative des Bezirksamts Neukölln zurück. Für ihren Entwurf erhielten die beiden Neuköllner Radverkehrsplaner im Mai 2019 den dritten Platz des Deutschen Fahrradpreises in der Kategorie Infrastruktur.

Bei E-Scootern ist die Längsparkvariante, ebenfalls mit Baken geschützt, zwei Meter breit. Senkrechte Parkstände messen fünf Meter. Die E-Scooter-Parkflächen können bei entsprechender Beschilderung zusätzlich auch für Fahrräder genutzt werden.

Längsparkplatz für drei Lastenfahrräder auf der Fahrbahn