Unter den folgenden Voraussetzungen können stromerzeugende Anlagen in BENE 2 bezuschusst werden:
1. Die Maßnahme muss einem der aktuellen Förderaufrufe inhaltlich zugeordnet werden können.
2. Die Anlage muss so dimensioniert sein, dass im regulären Anlagenbetrieb mindestens 90 % (Ausnahme 70 % bei öffentlichen Schulstandorten) des jährlich erzeugten Stroms der Eigenversorgung am jeweiligen Standort dienen und nicht in das Stromnetz eingespeist werden. Erwartete Änderungen in Bezug auf den Eigenstrombedarf in Folge beantragter oder geplanter Energieeffizienzmaßnahmen sind dabei zu berücksichtigen.
Zur Anlagendimensionierung ist eine Simulationsberechnung durchzuführen, die von einer/m Energieeffizienzexpertin/en zu bestätigen und auf Verlagen des Programmdienstleisters jederzeit vorzulegen ist. Die monatlichen Zählerstände in Bezug auf Stromertrag und Stromeinspeisung der Anlage sind auf Verlangen des Programmdienstleisters im Rahmen der Zweckbindungskontrolle zwecks Nachweises der 90 (70) %igen Eigennutzung vorzulegen. Die jährliche Einspeisung gemäß Zählerstand darf somit in der Regel bei maximal 10 % (Ausnahme 30 % bei öffentlichen Schulstandorten) des Stromertrags liegen.
Es ist entweder die Vermarktungsform „unentgeltliche Abnahme“ (vgl. § 3 Nr. 46a EEG) zu wählen oder bei Anlagen > 200 kW (200 kWp bei PV-Anlagen) ist mit nachfolgender Ausnahme eine vertragliche Regelung vorzulegen aus der hervorgeht, dass keine Einnahmen z.B. aus der Direktvermarktung erzielt werden oder der Überschussstrom entgeltlos dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wird.
Ausnahme: Sofern es sich beim Begünstigten um eine mittelbewirtschaftende Stelle z. B. Bezirk / Senatsverwaltungen handelt, dürfen geringfügige Erlöse generiert werden, die keine signifikanten Einnahme darstellen. Der Nachweis ist spätestens mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
Die Nichteinhaltung der Anforderungen und wesentliche Abweichungen >10 % können zu Finanzkorrekturen führen.
3. Alternativ zu 2 können auch Insellösungen bezuschusst werden, bei denen eine Einspeisung in das Stromnetz technisch ausgeschlossen ist und der erzeugte Strom somit vollständig für den Eigenbedarf genutzt wird.