Behörden

Oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde des Landes Berlin

Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3

Bürogebäude AKP

Die Aufgaben der Obersten Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde

Die Oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde des Landes Berlin ist ein Fachbereich der Mobilitätsabteilung in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Die Expertinnen und Experten kümmern sich um alle ministeriellen Luftverkehrsangelegenheiten, also unter anderem um Grundsatz- und Rechtsfragen, um die Bund-Länder-Koordination sowie um internationale und EU-Angelegenheiten. Wie im Luftfahrtstaatsvertrag aus dem Jahr 2006 geregelt, pflegen die beiden Obersten Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg eine enge Zusammenarbeit und stimmen sich in wichtigen Fragen ab. Dazu gehören die Koordination sämtlicher luftfahrtspezifischer Themen in der Region sowie fachliche Themen, die den gemeinsamen Flughafen BER der Metropolregion Berlin-Brandenburg betreffen.

Die Oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde des Landes Berlin übt außerdem die Fachaufsicht über die ihr nachgeordnete Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg aus, soweit das Land Berlin betroffen ist. Bei der LuBB sind die nicht-ministeriellen Luftfahrtbelange angesiedelt.

Auch nach der Schließung des Flughafens Berlin-Tegel setzt sich die Oberste Berliner Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde kompetent und bürgernah für die Sicherheit, die infrastrukturelle Versorgung, und die Reduzierung von Umweltbelastungen im Luftverkehr, im Sinne von ca. 3,7 Millionen Berlinerinnen und Berlinern, ihren Gästen und Kunden ein.

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

Ziele und Aufgaben der LuBB

Im Jahr 2006 wurde zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg ein Staatsvertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung (Luftfahrtstaatsvertrag) geschlossen. Dieser sah neben einer ständigen Abstimmung auf ministerieller Ebene die Gründung der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) vor. Sie nahm im August 2006 ihren Betrieb auf und ist organisatorisch eine Abteilung des Brandenburger Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV).

Die Fachaufsicht wird gemeinsam durch die für Luftfahrt zuständige Senatsverwaltung und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (für Brandenburg) wahrgenommen.

Ziel der Behörde ist es, die Verwaltung in beiden Ländern zu optimieren und eine effektive Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Darüber hinaus soll eine einheitliche Rechtsanwendung garantiert und der Bürgerin und dem Bürger eine Servicedienststelle zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß Art. 2 des Luftfahrtstaatsvertrages erfüllt die LuBB im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Erlaubnisse und Berechtigungen für Luftfahrer
  • Angelegenheiten der Luftfahrerschulen, Ausbildungserlaubnisse
  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen
  • Erlaubnisse für die besondere Benutzung des Luftraums
  • Luftaufsicht gemäß § 29 des Luftverkehrsgesetzes
  • Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen (außerhalb der Flughäfen Tegel und Schönefeld)
  • Angelegenheiten der Luftfahrtunternehmen, Betriebsgenehmigungen gemäß § 20 Abs.1 des Luftverkehrsgesetzes
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren im Rahmen der obengenannten Aufgabengebiete
Weitere Informationen, Formulare und Kontakte sind auf folgenden Internetseiten zu finden: