Service: Abfallrechtliche Marktüberwachung

Stapel von elektronischen Geräten

Abfallrechtliche Marktüberwachung heißt aus Sicht von Privathaushalten: Behörden überprüfen Produkte und Angebote am Markt – online wie im Laden – und greifen ein, bevor oder nachdem nicht konforme Produkte Sie als Verbraucherin oder Verbraucher erreichen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur Produkte erhältlich sind, die gesetzliche Anforderungen erfüllen und keine Risiken für Ihre Gesundheit, die Umwelt oder die Sicherheit verursachen.

Zu den geprüften Produktgruppen zählen u. a. Fahrzeuge (und deren Bauteile), Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkus, Verpackungen sowie bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff. Geprüft werden dabei vor allem Stoffverbote und -grenzwerte (z. B. für Schwermetalle oder gefährliche Substanzen), Kennzeichnungsanforderungen sowie Verbote für das Inverkehrbringen nicht regelkonformer Produkte.

Ziel ist es, schädliche Stoffe aus dem Wertstoff- und Abfallkreislauf fernzuhalten (z. B. Schwermetalle aus Elektroschrott oder Batterien), hochwertiges Recycling zu fördern und gleichzeitig fairen Wettbewerb sowie das Vertrauen in Produkte im EU-Binnenmarkt zu stärken.

In Deutschland liegt die abfallrechtliche Marktüberwachung grundsätzlich bei den Ländern. Die länderübergreifende Abstimmung erfolgt in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), insbesondere im Ausschuss für Produktverantwortung (APV). Operativ unterstützt wird die Koordination durch die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung (SMÜ) – eine gemeinsame Einrichtung der Bundesländer (gegründet von BLAC und LAGA), die Marktüberwachungsaktionen der Länder koordiniert, den Erfahrungsaustausch unterstützt, Fortbildungen organisiert und als nationaler Koordinator für EU-Enforcement-Projekte fungiert.

Die Überwachung folgt einem risikobasierten Ansatz: Hinweise aus Safety Gate (früher RAPEX), dem Marktüberwachungssystem ICSMS, Zollinformationen, frühere Auffälligkeiten, Marktdaten sowie Beschwerden und Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern fließen ein und bestimmen, welche Produkte oder Anbieter vorrangig kontrolliert werden. Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie unsichere oder regelwidrige Produkte über ICSMS melden – die Meldung wird dann an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher sichtbar wird die Marktüberwachung vor allem, wenn Produkte zurückgerufen oder aus dem Verkauf genommen werden, Online-Angebote entfernt werden oder Behörden öffentlich informieren. Produktwarnungen bei ernstem Risiko werden im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate (früher RAPEX) veröffentlicht, das für alle öffentlich einsehbar ist. Nationale Kontaktstelle in Deutschland ist die BAuA. Das System ICSMS dient primär dem Behördenaustausch; bestimmte Informationen sind dort öffentlich zugänglich, soweit sie von den Behörden freigegeben wurden.

Rechtsbereiche nach Produktgruppen

  • Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG / ElektroStoffV „RoHS”): Das sind z. B. Smartphones, Laptops, Haushaltsgeräte, LED-Lampen oder elektronisches Spielzeug. Behörden prüfen hier vor allem, ob in den Geräten bestimmte gefährliche Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, Flammschutzmittel, Weichmacher) die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Außerdem wird kontrolliert, ob wichtige Unterlagen wie die EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation vorhanden sind und ob das Produkt korrekt gekennzeichnet ist – dazu gehören die CE-Kennzeichnung, Herstellerangaben (Name/Adresse) sowie das Symbol „durchgestrichene Mülltonne”, das auf die Rückgabepflicht hinweist. Auch im Online-Handel gilt: Angebote, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet sind, werden wirksam überwacht.
  • Batterien und Akkus (VO (EU) 2023/1542 / BattDG): Dazu gehören Gerätebatterien (z. B. AA/AAA-Batterien, Knopfzellen, Akkus in Smartphones oder Laptops), Fahrzeugbatterien und Akkus in E-Bikes oder Elektroautos. Kontrolliert werden vor allem Stoffbeschränkungen (z. B. Grenzwerte für Blei in Gerätebatterien), Kennzeichnungsvorschriften sowie korrekte Produkt- und Herstellerinformationen. Zu den Pflichtangaben gehören das Symbol „durchgestrichene Mülltonne”, die CE-Kennzeichnung, Kapazitätsangaben (bei wiederaufladbaren Batterien) sowie Hinweissymbole für bestimmte Schwermetalle (Hg/Cd/Pb), wenn die entsprechenden Schwellenwerte überschritten sind.
  • Verpackungen (VO (EU) 2025/40 / VerpackDG): Das sind z. B. Kartons, Folien, Becher, Dosen, Flaschen oder Tragetaschen – also Verpackungen, die beim Einkauf und Konsum anfallen. Behörden prüfen u. a. grundlegende Anforderungen an Verpackungen (z. B. Minimierung von Volumen und Gewicht), Schwermetallgrenzwerte für Verpackungen und ihre Bestandteile (maximal 100 mg/kg als Summe von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom) sowie PFAS-Grenzwerte speziell für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (gilt ab 12. August 2026). Verboten sind außerdem bestimmte leichte Kunststofftragetaschen. Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff (PET) gelten nach der EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40) gestaffelte Mindestanforderungen an den Rezyklatanteil (d. h. wie viel Recyclingkunststoff enthalten sein muss).
  • Fahrzeuge / Altfahrzeuge (AltfahrzeugV): Gemeint sind Fahrzeuge und ihre Bauteile, die irgendwann als Altfahrzeug verwertet werden müssen. Behörden prüfen hier vor allem, ob Stoffverbote für bestimmte Schwermetalle (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom) in Werkstoffen und Bauteilen eingehalten werden, und ob Bauteile und Werkstoffe nach festgelegten Normen gekennzeichnet sind – z. B. damit Kunststoffe und andere Materialien beim Recycling eindeutig identifiziert werden können. Außerdem sind Fahrzeughersteller verpflichtet, Demontageinformationen bereitzustellen, damit Verwertungsbetriebe Fahrzeuge fachgerecht zerlegen, Schadstoffe entfernen und Materialien recyceln können.
  • Bestimmte Einwegkunststoffprodukte (EWKVerbotsV / EWKKennzV): Das betrifft ausgewählte Einwegprodukte aus Kunststoff, die besonders häufig in der Umwelt landen – zum Beispiel Einwegbesteck, Einwegteller, Trinkhalme, Wattestäbchen und To-go-Becher. Aus Verbrauchersicht geht es vor allem um zwei Dinge: Verbote (bestimmte Produkte dürfen schlicht nicht mehr hergestellt oder verkauft werden) und Pflichtkennzeichnungen auf bestimmten Produkten, die Verbraucherinnen und Verbraucher über Entsorgungshinweise und Umweltauswirkungen informieren sollen. Für bestimmte Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff gelten zusätzlich konkrete Produktanforderungen (z. B. fest angebrachte Deckel/Verschlüsse), die zeitlich gestaffelt in Kraft treten.

Wo Verbraucherinnen und Verbraucher Produktwarnungen finden (Safety Gate)

Das wichtigste EU-Portal für Warnmeldungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten ist „Safety Gate“ (EU Schnellwarnsystem), über das Informationen zu Maßnahmen gegen gefährliche Produkte schnell zwischen Behörden ausgetauscht werden.

Im Safety Gate Portal finden Sie öffentliche Informationen zu Maßnahmen wie Rücknahmen oder Rückrufen. Erfasst werden sowohl behördliche Maßnahmen als auch freiwillige Maßnahmen von Herstellern und Händlern.

Für einen schnellen Einstieg zu aktuellen Meldungen gibt es die „Warnmeldungen-Übersicht“:

ICSMS-Portal

ICSMS ist ein internetgestütztes Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung technischer Produkte und unterstützt auch dabei, je nach Anliegen die zuständige Behörde zu finden.

ICSMS besteht aus einem geschützten Bereich für Behörden/EU Institutionen und einem öffentlichen Bereich, den auch Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen können.

Im öffentlichen Teil erhalten Sie offizielle Informationen zu gefährlichen Produkten und können unsichere oder gefährliche Produkte direkt – auch anonym – an die zuständigen Behörden melden.

Einführende Hinweise zu diesen Themenbereichen

Abfallrechtliche Marktüberwachung

Die abfallrechtliche Marktüberwachung stellt die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften für Produkte wie Fahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte sicher Weitere Informationen

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Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit