Derzeit sind alle Kontingente für Dritte Betreiber erschöpft. Momentan werden keine Vorprüfungen neuer Standorte durchgeführt.
Informationen zum Ladeinfrastrukturausbau durch dritte Betreiber
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Name
Enddatum der Vertragslaufzeit
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Ladegrün! eG
31.12.2030
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On Charge GmbH
31.12.2030
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Qwello Deutschland GmbH
31.12.2030
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TotalEnergies Charging Solutions Deutschland GmbH
31.12.2030
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EZE.network GmbH
31.12.2030
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E.ON Drive Infrastructure GmbH
31.12.2030
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TEK Netz Europe GmbH
31.12.2030
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JUCR GmbH
31.12.2030
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ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH
31.12.2030
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NowUsTech GmbH
31.12.2030
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Comfortcharge GmbH (Forschungsprojekt)
31.05.2027
Diese Karte ist als Service zu verstehen, durch den Betreiber Standorte leichter identifizieren und somit die eigenen Planungskosten verringern sowie die Genehmigungsquote erhöhen können. Damit wird letztlich auch der Aufwand für die Prüfung von Anträgen beim Ladeinfrastrukturbüro und bei den Bezirken verringert.
Ferner müssen bei der Standortwahl die unter 1. genannten Bezirkskontingente und die im Betreibervertrag aufgeführten Vorgaben für die Errichtung von neuen Ladeeinrichtungen eingehalten werden.
Dritte Betreiber können über folgende Schritte auf der Karte im FIS-Broker die für den Ladeinfrastrukturaufbau geeigneten Standorte finden und dadurch die Planungssicherheit erhöhen:
Rot markierter Bereich:- Am Standort befindet sich eine Bestandsladeeinrichtung oder
- der Aufbau am Standort wurde bereits durch weiteren Betreiber beantragt oder
- der Bereich liegt im Hauptstraßennetz
- Standort liegt in einer Straße, die Teil des geplanten Radverkehrsnetzes ist. Hier müssen dritte Betreiber zusätzliche Vorgaben bezüglich der Fahrbahn- und Fahrgassenbreite einhalten.
- freie Standortwahl gemäß den Vorgaben des Betreibervertrages
Die Daten „Standorte der öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur“ und der Layer mit den rot markierten Bereichen werden regelmäßig aktualisiert.
Die Handreichung „Der Weg zur Errichtung von Ladeinfrastruktur nach dem Berliner Modell als Dritter Betreiber im öffentlichen Raum des Landes Berlin“ enthält eine Übersicht zum gesamten Antrags- und Genehmigungsprozess und kann vom Ladeinfrastrukturbüro auf Anfrage verschickt werden.
Ferner wird den Betreibern empfohlen, im Rahmen der Standortsuche und bereits vor Einreichung der Standorte zur Vorprüfung beim Ladeinfrastrukturbüro eine Leitungsauskunft einzuholen. Diese muss spätestens bei der Einreichung der Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis und straßenverkehrsrechtlichen Anordnung beim Ladeinfrastrukturbüro vorliegen.
Kontakt
Allgemeine Fragen zur Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum
Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Presseanfragen bitte an