Informationen zum Ladeinfrastrukturausbau durch dritte Betreiber

Zur Deckung des zukünftig steigenden Ladebedarfs ist es notwendig und von Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) angestrebt, dass sich dritte Betreiber weiterhin am Ladeinfrastrukturausbau im öffentlichen Straßenland beteiligen.
Dafür müssen interessierte Unternehmen einen Betreibervertrag mit dem Land Berlin unterzeichnen, der sie dazu berechtigt, nach Vorprüfung durch die SenMVKU, Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis und straßenverkehrsrechtlichen Anordnung bei den zuständigen Bezirksämtern einzureichen.
In den Verträgen wird u.a. auch geregelt, an welche Vorgaben die interessierten Betreiber sich bezüglich der Standortsuche sowie des Antrags- und Genehmigungsverfahrens halten müssen.

Wie im Abschnitt „Perspektivische Planung und Weiterentwicklung der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Berlin“ dargestellt, ordnet sich der mögliche Errichtungsbeitrag dritter Betreiber am Ladeinfrastrukturaufbau in ein Gesamterrichtungskonzept für den öffentlichen Raum Berlins ein, welches auf die Herbeiführung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Grundversorgung mit Ladeinfrastruktur abzielt. Das bedeutet, dass der Aufbau gesamtstädtisch, auch über die Bezirke hinweg, koordiniert werden muss.

Auf Basis der zukünftigen Bedarfe und der Ziele des Landes Berlin, im Zusammenhang mit der angestrebten Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, wurden bezirkliche Kontingente für die Errichtung von Ladepunkten durch dritte Betreiber ermittelt. Die noch freien Kontingente werden an den Errichtungsfortschritt angepasst. Die Übersicht befindet sich im Abschnitt „Verfahren der Beantragung der Errichtung von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum“ weiter unten.

Dritte Betreiber mit einem Betreibervertrag

Derzeit haben neben der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH die folgenden dritten Betreiber einen Betreibervertrag mit dem Land Berlin abgeschlossen:

  • Name

    Enddatum der Vertragslaufzeit

  • Ladegrün! eG

    31.12.2030

  • On Charge GmbH

    31.12.2030

  • Qwello Deutschland GmbH

    31.12.2030

  • TotalEnergies Charging Solutions Deutschland GmbH

    31.12.2030

  • EZE.network GmbH

    31.12.2030

  • E.ON Drive Infrastructure GmbH

    31.12.2030

  • TEK Netz Europe GmbH

    31.12.2030

  • JUCR GmbH

    31.12.2030

  • ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH

    31.12.2030

  • Comfortcharge GmbH (Forschungsprojekt)

    31.05.2027

Informationen zum Abschluss des Betreibervertrages

Die Voraussetzung für die Beantragung des Aufbaus und des Betriebes ist der Abschluss eines Betreibervertrages mit dem Land. Dazu muss das interessierte Unternehmen ein Gesuch, dritter Betreiber im öffentlichen Raum zu werden, per E-Mail an das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung schicken. Daraufhin stellt das Ladeinfrastrukturbüro dem Betreiber einen Mustervertrag und weiterführende Informationen zum Berliner Modell sowie zu den Vorgaben bezüglich des Ladeinfrastrukturaufbaus und -betriebes im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Zudem soll der dritte Betreiber dem Ladeinfrastrukturbüro Informationen über dessen Ladeinfrastrukturkonzept und den aktuellen Stand der Planung der Errichtung von Ladeeinrichtungen zuschicken. Danach klären der Betreiber und das Ladeinfrastrukturbüro mögliche Fragen zum Betreibervertrag. Dann kann der Betreibervertrag mit dem Land Berlin abgeschlossen werden.

Verfahren der Beantragung der Errichtung von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum

Die dritten Betreiber können nach dem Abschluss eines Betreibervertrages beim Ladeinfrastrukturbüro Standorte zur Vorprüfung einreichen.
Hierbei sollten vom Betreiber zwei Informationsquellen berücksichtigt werden, die ihm die Identifizierung möglicher Standorte erleichtern.

1. Ladepunktsuchkontingente

Nachfolgende Karte führt die noch freien Ladepunktsuchkontingente in den Berliner Bezirken auf. Mit zunehmender Anzahl an umgesetzten Ladepunkten verringert sich das jeweilige Ladepunktsuchkontingent. Bei den rot markierten Bezirken ist kein Ladepunktsuchkontingent mehr verfügbar. Anträge zur Errichtung von Ladepunkten in diesen Bezirken werden nicht bearbeitet.

2. Positivräume

Mit diesen Informationen können relativ aufwandsarm Adressen und Koordinaten überprüft werden. Auf der Webseite des vom Land Berlin angebotenen Geoportals (FIS-Broker) können interessierte Betreiber die Karte „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge“ aufrufen.

Auf dieser Karte werden die gesamten öffentlich zugänglichen Ladepunkte und weitere wichtige und für die Planung der Errichtung von Ladeinfrastruktur, insbesondere im öffentlichen Raum, relevante Informationen dargestellt. Die einzelnen Layer der Karte können auch als WFS-Layer in anderen GIS-Programmen eingebunden werden.

In der Karte (siehe Beispielabbildung unten) wird mit Hilfe von rot markierten Flächen aufgezeigt, an welchen Orten der Stadt ein Genehmigungsverfahren eher nicht als aussichtsreich bewertet wird, wo dritte Betreiber aktiv nach Standorten suchen können und, wo von den Betreibern genaue Daten bezüglich der Abmessung des Straßenraumes (grüne Bereiche) aufgenommen und dem Ladeinfrastrukturbüro zugeschickt werden müssen. Mittels der Adresssuchmaske im FIS-Broker können relativ aufwandsarm Adressen und Koordinaten überprüft werden.

Dieses Verfahren ist notwendig, um einerseits parallele Planungen und Überschneidungen mit Abstandsbereichen zu bestehenden Ladeeinrichtungen zu vermeiden und andererseits weitere städtische Planungen, z.B. die Erweiterung des Netzes an Busspuren oder der Ausbau des Radverkehrsnetzes, bei der Auswahl von Standorten von Ladeeinrichtungen berücksichtigen zu können. Dadurch soll auch vermieden werden, dass Ladeeinrichtungen später zurückgebaut oder an einen anderen Standort versetzt werden müssen.

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge (2022)

Diese Karte ist als Service zu verstehen, durch den Betreiber Standorte leichter identifizieren und somit die eigenen Planungskosten verringern sowie die Genehmigungsquote erhöhen können. Damit wird letztlich auch der Aufwand für die Prüfung von Anträgen beim Ladeinfrastrukturbüro und bei den Bezirken verringert.
Ferner müssen bei der Standortwahl die unter 1. genannten Bezirkskontingente und die im Betreibervertrag aufgeführten Vorgaben für die Errichtung von neuen Ladeeinrichtungen eingehalten werden.

Dritte Betreiber können über folgende Schritte auf der Karte im FIS-Broker die für den Ladeinfrastrukturaufbau geeigneten Standorte finden und dadurch die Planungssicherheit erhöhen:

Rot markierter Bereich:
  • Am Standort befindet sich eine Bestandsladeeinrichtung oder
  • der Aufbau am Standort wurde bereits durch weiteren Betreiber beantragt oder
  • der Bereich liegt im Hauptstraßennetz
Grün markierter Bereich:
  • Standort liegt in einer Straße, die Teil des geplanten Radverkehrsnetzes ist. Hier müssen dritte Betreiber zusätzliche Vorgaben bezüglich der Fahrbahn- und Fahrgassenbreite einhalten.
freie Bereiche:
  • freie Standortwahl gemäß den Vorgaben des Betreibervertrages

Die Daten „Standorte der öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur“ und der Layer mit den rot markierten Bereichen werden regelmäßig aktualisiert.

Die Handreichung „Der Weg zur Errichtung von Ladeinfrastruktur nach dem Berliner Modell als Dritter Betreiber im öffentlichen Raum des Landes Berlin“ enthält eine Übersicht zum gesamten Antrags- und Genehmigungsprozess und kann vom Ladeinfrastrukturbüro auf Anfrage verschickt werden.
Ferner wird den Betreibern empfohlen, im Rahmen der Standortsuche und bereits vor Einreichung der Standorte zur Vorprüfung beim Ladeinfrastrukturbüro eine Leitungsauskunft einzuholen. Diese muss spätestens bei der Einreichung der Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis und straßenverkehrsrechtlichen Anordnung beim Ladeinfrastrukturbüro vorliegen.