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Radverkehrsnetz: Jeden Tag besser mit dem Rad unterwegs

Der § 41 des Berliner Mobilitätsgesetzes enthält Bestimmungen zum Radverkehrsnetz. Das Radverkehrsnetz wird ein Bestandteil des Radverkehrsplans, der im Laufe des Jahres 2020 verabschiedet werden soll.
Das Radverkehrsnetz verbindet die im Alltag wichtigen Punkte der Stadt schnell, sicher und bequem: Wohn- und Arbeitsstätten, Einkaufsmöglichkeiten, Sportzentren oder Erholungsgebiete. Es wird unterschieden in Vorrangnetz, Nebennetz und touristische Radwege.
Im Vorrangnetz liegen die für den Radverkehr besonders wichtigen Verbindungen, insbesondere die mit gesamtstädtischer Bedeutung (§ 42 Mobilitätsgesetz) Darüber hinaus gelten für das Vorrangnetz höhere Erschließungs- und Qualitätsstandards, die im Radverkehrsplan festgelegt werden. Die Strecken des Vorrangnetzes sollen prioritär umgesetzt werden. Dafür werden möglichst baulich vom übrigen Verkehr getrennte Radwege oder geschützte Radfahrstreifen umgesetzt werden. Im Nebennetz wird das Netz voraussichtlich überwiegend über Fahrradstraßen geführt werden. Durch die Erweiterung und Aufwertung des Radverkehrsnetzes soll das Fahrrad als attraktives Verkehrsmittel noch stärker etabliert werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird in Schritten bis 2030 erfolgen. Um die vorgesehenen Projekte in Zusammenarbeit mit den Bezirken umzusetzen, wird Berlin allein 2020 mehr als 30 Millionen Euro in die Fahrradinfrastruktur investieren.