Aktuelles

Aktuelles Zeitungsstapel

Schwammstadt-Förderung durch BENE 2 14.02.2024

Das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) fördert öffentliche und gemeinnützige Akteure beim Ausbau der Stadt als Schwammstadt mit 20 Mio. EUR. Private Unternehmen und Unternehmenskooperationen werden eigens mit insgesamt 5 Mio. EUR gefördert.
BENE 2 war Thema der Berliner Regenreihe #12. Referent:innen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH haben anhand von Praxisbeispielen das landeseigene, EFRE – kofinanzierte Förderprogramm erläutert. Die Präsentationen dazu finden Sie hier.

Änderung der Förderrichtlinie 22.12.2023

Die jüngste Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023) machte es erforderlich, auch die BENE 2 Förderrichtlinie im Hinblick auf den Anwendungsbereich der AGVO zu ändern.
Insbesondere wurden die Anmeldeschwellen angehoben (Art. 4 AGVO; vgl. auch Beihilfemerkblatt BENE 2 vom 23.10.23) und die Schwelle zur Veröffentlichungspflicht von Informationen über Einzelbeihilfen auf grundsätzlich 100.000 € gesenkt (vgl. Kapitel 4 der FRL).
Die Berechnungsregeln zur Beihilfenintensität und den beihilfefähigen Kosten (Art. 7 AGVO) wurden geändert (vgl. Kapitel 5.2 FRL).

Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten für bereits eingegangene und noch nicht beschiedene Anträge, mithin bis zum 30.06.2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den Ablauf von fünf Jahren nach deren Inkrafttreten hinaus.

  • Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)

    PDF-Dokument (462.8 kB)

OSZ Bescheidübergabe

Übergabe des ersten BENE 2-Bescheids 20.12.2023

Heute wurde der erste Zuwendungsbescheid des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) durch Frau Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übergeben. Neben Frau Ebner von der BIM nahm Herr Buß, Schulleiter des OSZ, den Zuwendungsbescheid entgegen. Die bereitgestellten Fördergelder ermöglichen die energetische Gesamtsanierung des Hauses 1 des Oberstufenzentrums für Bürowirtschaft und Verwaltung (OSZ/Louise-Schröder-Schule Berlin).

Das Oberstufenzentrum in der Lippstädter Straße in Berlin Lichterfelde wird phasenweise seit 2017 energetisch saniert. Mit der in BENE 2 beantragten Fassadensanierung und einem hydraulischen Abgleich wird der energetische Sanierungsprozess abgeschlossen. Die Wetterschalen der Außenwand bleiben aus Gründen der Nachhaltigkeit (graue Energie) erhalten. Die Fassadensanierung umfasst die Dämmung von Außenwandelementen sowie die Installation einer neuen vorgehängten hinterlüfteten Fassade mit integrierten PV-Modulen. Durch den abschließenden hydraulischen Abgleich wird der Betrieb der Heizungsanlage an den geänderten Wärmebedarf angepasst und optimiert. Durch diese Maßnahmen werden zukünftig jährlich ca. 66 t CO2-Äq eingespart. Mit einem Fördersatz von 25% unterstützt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) das Vorhaben mit rund 1,26 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Das Förderprojekt stellt hierbei in Bezug auf die ergänzende inhaltliche Förderung durch BENE 2 einen Sonderfall dar, da der Fokus im Förderschwerpunkt 1 „Energieeffizienz“ auf der Förderung von energetischen Gesamtsanierungskonzepten liegt. Unter Berücksichtigung der stetig steigenden Baukosten werden jedoch auch energetischen Einzelmaßnahmen unterstützt, damit Gesamtkonzeptionen im Sanierungsbereich zügig realisiert werden können und Berlin sich dem Ziel der CO2-Neutralität im Bereich öffentlicher Gebäude annähert.

Neben Maßnahmen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor werden durch BENE 2 auch Vorhaben in den Bereichen Klimaresilienz, städtische Mobilität und Energiesysteme gefördert. Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten und Förderbedingungen erhalten Sie hier.

Richtfest Haus am Badesee

Richtfest des Gästehauses „Campus Wuhlheide“ der Landesmusikakademie Berlin 20.12.2023

Am Freitag feierte das Bezirksamt Treptow-Köpenick zusammen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Richtfest des Gästehauses „Campus Wuhlheide“ mit Eröffnung durch Falko Liecke, Staatssekretär für Jugend und Familie und Oliver Igel, Bezirksbürgermeister in Treptow-Köpenick. Das Haus am Badesee in der Wuhlheide wird in eine Beherbergungsstätte für die Berliner Landesmusikakademie umgewandelt und unter anderem durch eine Förderung aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) der SenMVKU ökologisch und umweltgerecht saniert. In der Wuhlheide wurden mit Fördermitteln aus BENE und dessen Vorgängerprogrammen in den vergangenen 14 Jahren bereits mehrere Projekte zur ökologischen und energetischen Aufwertung umgesetzt (z. B. energetische Sanierung des Freizeit- und Erholungszentrums FEZ, biologische Regenwasserreinigung und -nutzung für den Badesee). Das Vorhaben wird im neu gestarteten Förderprogramm BENE 2 fortgeführt. Die Eröffnung ist für 2025 geplant. Weitere Informationen zum Förderprogramm BENE 2 und den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie hier.

Änderung der EU-Schwellenwerte 20.12.2023

Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen EU-Schwellenwerte gemäß den Verordnungen (EU) 2023/2496, 2496, 2497 und 2510 für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Bauaufträge sowie Konzessionsvergaben 5.538.000 € (bisher: 5.382.000 €)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 € (bisher: 215.000 €)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern sowie in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit 443.000 € (bisher: 431.000 €)

BENE 2 ist nicht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds betroffen. 06.12.2023

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde der von der Bundesregierung aufgestellte zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 für nichtig erklärt. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfond“ (KTF) für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert.

BENE 2 ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch NICHT direkt betroffen, da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin sowie der Europäischen Union über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird und keine Bundesmittel – z.B. aus dem Klima- und Transformationsfonds – für die Finanzierung der Projekte bewilligt und umgesetzt werden. Gleichsam ist es möglich, dass durch potentielle Antragsteller:innen in Berlin nun verstärkt ein Fokus auf die europäische Förderpraxis und zur Verfügung stehende Landesmittel gelegt wird. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um zu besprechen, inwieweit Ihr Vorhaben im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 eine Aussicht auf Förderung hat.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Rahmenbedingungen finden Sie hier.

Förderaufruf 20.10.2023

Im Förderschwerpunkt 4 Anpassung an den Klimawandel werden mit dem neuen Aufruf 4.4 „Umsetzung des Schwammstadtprinzips an Berliner Unternehmensstandorten“ Unternehmen und Unternehmenskooperationen aufgerufen, dezentrale Regenwassermanagementmaßnahmen umzusetzen.
Projektskizzen können bis zum 31.03.24 eingereicht werden.

Der Förderaufruf 3.2 „Förderung von Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionsprojekten“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist bis 30.09.2027 verlängert worden.

Förderaufruf 22.09.2023

Im Bereich Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität ist ein neuer Förderaufruf veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Förderschwerpunkt:

Förderaufrufe 16.08.2023

In den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme sowie Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität sind nun ebenfalls neue Förderaufrufe veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt:

Förderaufrufe 21.07.2023

Es wurden neue Förderaufrufe in den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme, Anpassung an den Klimawandel sowie Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt:

Förderaufrufe 18.07.2023

Neue Förderaufrufe in den Bereichen der Energieeffizienz und Umwelt- und Energiemanagementsysteme. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt:

Förderaufrufe 13.07.2023

BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Energieeffizienz.

Ab sofort können Sie Ihre Projektskizzen einreichen. Die dazugehörigen Anlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt können aber bereits jetzt beim Programmträger angefordert werden.

Förderaufrufe für die Förderschwerpunkte 2 bis 6 werden sukzessive eingestellt.

Anhand der Liste können Sie sich einen Überblick über die beabsichtigten Aufrufe und Fristen verschaffen.

  • Auflistung der aktuellen BENE 2 Aufrufe und Fristen

    PDF-Dokument (546.0 kB)

Event BENE

Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (2.v.r.) mit Sybille Schultz-Hüskes und Katharina Kaul sowie André Butz, Geschäftsführer des Programmträgers B.&S.U..

Auftakt in eine neue Förderperiode – BENE am 28. Juni 2023 im Berliner Ensemble

Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle.

Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung.

Förderaufruf

BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in öffentlichen Gebäuden der Bezirke und im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in Unternehmen.

BENE startet in die 2. Förderperiode!

Mit der Genehmigung der Förderrichtlinie ist nun der Startschuss in die neue Förderperiode gefallen. BENE 2 stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtumfang von mindestens 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in unserer nun veröffentlichten Förderrichtlinie. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!

Ende der Förderperiode 2014 bis 2020

Bis 30. Juni 2020 konnten Sie noch Skizzen für eine BENE-Förderung einreichen. Uns haben so viele Anfragen erreicht, dass sämtliche BENE-Mittel vollständig ausgeschöpft sind.
Wir werden damit voraussichtlich weit über 200 Klimaschutz- und Umweltvorhaben im Land Berlin unterstützen können.
Nach bisherigem Stand werden durch die derzeit bewilligten Vorhaben über 68.000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr eingespart.

BENE 2 bei den Berliner Energietagen 2023

Dem Leitbild der Berliner Energietage 2023 „Energiewende: jetzt! gemeinsam“ entsprechend, informierte die B.&S.U. im Verbund mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die Strukturen und Schwerpunkte der neuen Förderperiode des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2). Wir freuen uns über das breite Interesse an der Berliner Umwelt- und Klimaschutzförderung und hoffen einen Impuls für die erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne unserer ambitionierten Klimaschutzziele gesetzt zu haben. Wichtig ist es nun mit Ihnen gemeinsam die Vorhaben auf den Weg zu bringen. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite.

Screenshot BENE Video

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