Aufbauend auf der bisherigen Berliner Fußverkehrsstrategie, erhält das Mobilitätsgesetz einen eigenen Abschnitt, der sich speziell den Belangen der Fußgänger*innen widmet.
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Fußverkehrsplan
Das Land Berlin erarbeitet gemäß Berliner Mobilitätsgesetz bis 2024 einen Fußverkehrsplan. Auf dieser Grundlage fördert er den Fußverkehr und legt Standards fest - ähnlich wie beim Rad- und Nahverkehrsplan.
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Autofreie Kieze und Straßen
Berlin verteilt den knappen öffentlichen Straßenraum neu - auch für den Fußverkehr. Belebte Straßen und Plätze machen die Wohnviertel erst lebenswert und sind wichtig für Gastronomie und Handel.
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Barrierefrei unterwegs
Ob im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder Einklaufstrolley, auf den Gehwegen oder im ÖPNV: Barrierefreiheit ermöglicht eine komfortable Alltags-Mobilität.
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Infrastruktur
Eine gute Infrastruktur für Fußgänger*innen erleichtert das Vorankommen und verhindert gefährliche Auswirkungen des Fehlverhaltens anderer. Berlin investiert deswegen zusätzliche Mittel in sichere Gehwege und Kreuzungen.
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Begegnungszonen
Als Teil der damaligen Fußverkehrsstrategie hat das Land Berlin ein Modellprojekt zum Thema Begegnungszonen initiiert. Mit der Maaßenstraße und der Bergmannstraße wurden zwei Begegnungszonen umgesetzt
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Weitere Fußverkehrsprojekte
Hier finden sich Informationen zu Grünen Wegen durch Berlin, es stehen Kinderstadtpläne zum Download zur Verfügung und die Themen Schulwegsicherheit und Informationsstelen werden ebenfalls behandelt.
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Akteure und Gremien
Für einen sicheren und komfortablen Fußverkehr in Berlin engagieren sich viele Akteure. Diese im Vorfeld bei der Planung einzubinden, stellt einen zentralen Baustein für einen erfolgreichen Ausbau des Fußverkehrs dar.
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