Wasserschutzgebiete

Wasserschutz­gebiete

Berlin ist nicht nur eine Stadt am Wasser, Berlin lebt von seinem Grundwasser. Während andere Städte ihr Trinkwasser in aller Regel aus dem Umland fördern, versorgt sich Berlin aus dem Grundwasservorkommen im eigenen Stadtgebiet.

Insgesamt sind in Berlin rund 212 km² als Trinkwasserschutzgebiet durch Wasserschutzgebietsverordnungen, unterteilt nach Schutzzonen, ausgewiesen. Im Verhältnis zur Gesamtstadtfläche von rund 890 km² sind fast ¼ des Stadtgebietes mit 13 Wasserschutzgebieten belegt.

Zum Schutz des Grundwassers sind in den Wasserschutzgebietsverordnungen in einem umfangreichen Katalog Ver- und Gebote zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, so. z.B. die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung, das Verbot des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen, aber auch das generelle Bauverbot in der engeren Schutzzone, festgelegt worden.

Im Wasserschutzgebiet werden von der äußeren Schutzzone III bzw. III B bis hin zur Schutzzone I als Fassungsbereich immer höhere Anforderungen an die durchzuführenden Maßnahmen gestellt.

Baugenehmigungspflichtige Vorhaben in Wasserschutzgebieten sind bei den bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsämtern zu beantragen, die ihrerseits die Wasserbehörde beteiligen.

Sofern in Wasserschutzgebieten Vorhaben allein nach Wasserrecht beurteilt werden, sind diese bei der Wasserbehörde direkt zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Angaben nicht um rechtsverbindliche Auskünfte handelt. Für rechtsverbindliche Auskünfte müssen ggf. die amtlichen Karten eingesehen werden. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an die bei den jeweiligen Themen unter Kontakt genannten Personen.

Grundlegende Informationen zum Bauen im Wasserschutzgebiet finden Sie hier :