Bodenschutz

Auf Grund der Zuständigkeitsregelung im Land Berlin erteilen generell zunächst die für den Bodenschutz zuständigen Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke die Auskünfte.

Ein akuter Schadensfall oder eine gerade entdeckte schädliche Bodenveränderung (z.B. im Rahmen einer Baumaßnahme beim Aushub des Bodens) muss sofort der Bodenschutzbehörde des jeweiligen Bezirks und im akuten Fall der Feuerwehr mitgeteilt werden.

Altlasten oder Boden- bzw. Grundwassersanierungen

Auskünfte zu

  • verwaltungsrechtlichen Fragen und zu
  • Freistellungsverfahren nach dem Umweltrahmengesetz

kann Ihnen Herr Müller unter der Rufnummer (030) 9025-2438 geben.

Allgemeine und technische Fragen der Altlastensanierung kann Herr Rauch unter der Rufnummer (030) 9025-2550 beantworten.

Vorsorgender Bodenschutz

Auskünfte zu

  • Bodenschutzfachliche Grundsatzfragen,
  • Informationsgrundlagen für den Bodenschutz,
  • Versiegelung und Flächenverbrauch, insbesondere Erfassung der Entsiegelungspotenziale und
  • fachgerechter Bodenschutz in der Bauleitplanung.

kann Ihnen Frau Hilbert unter der Rufnummer (030) 9025-2482 geben.