Die Zielarten des Florenschutzes decken ein breites Spektrum an FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen ab. So soll gewährleistet werden, dass durch Schutz- und Pflegemaßnahmen nicht nur die Zielarten, sondern möglichst auch andere gefährdete Arten und Lebensräume gefördert werden (Seitz 2007).
Der Landesbeauftragte kooperiert beim Florenschutz auch mit dem Landesumweltamt Brandenburg, dem Botanischen Garten in Berlin-Dahlem, dem Botanischen Garten in Potsdam und dem Botanischen Verein von Berlin und Brandernburg.
Die Sand-Grasnelke ist ein Beispiel für eine prioritäre Zielart des Florenschutzes, die in Berlin zwar noch ungefährdet ist, für deren Erhaltung Deutschland und Berlin im Weltmaßstab jedoch eine besonders hohe Verantwortung haben. Die Sand-Grasnelke ist gleichzeitig auch Zielart des Biotopverbundes im Land Berlin. Die schwarzen Punkte auf der Verbreitungskarte zeigen aktuelle Nachweise nach 1990, andere Symbole stehen für frühere Funde (die Rasterkarten sind dem unveröffentlichten Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Berlins entnommen).