Die Berliner Badegewässerverordnung regelt, in welchen Gewässern und mit welchen Einschränkungen das Baden in Berlin erlaubt ist. In Umsetzung der EU-Badegewässer-Richtlinie bestimmt die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung vor Beginn jeder Badesaison diejenigen Badegewässer, deren Qualität nach den Vorgaben der Berliner Badegewässerverordnung kurz vor und während der Badesaison (15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres) überwacht wird. Sie veröffentlicht diese im Amtsblatt für Berlin und auf den eigenen Internetseiten. Aktuelle Informationen zur Badegewässerqualität finden sich auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Nachfolgend wird die Aufstellung der für die Badesaison 2025 qualitätsüberwachten Badegewässer bekannt gegeben. Das Baden in den Gewässern erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
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