Der Luftreinhalteplan für Berlin, 2. Fortschreibung wurde am 23. Juli 2019 vom Berliner Senat verabschiedet. Im Rahmen der vorangegangenen Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Institutionen und Firmen im Vorfeld ihre Vorschläge und kritischen Fragen zum Entwurf des Luftreinhalteplans, 2. Fortschreibung (2019) einbringen.
Insgesamt erhielt die Senatsverwaltung nach Veröffentlichung des Entwurfs 49 Einwendungen von Privatpersonen oder Unternehmen. Außerdem reichten 14 Verbände Stellungnahmen ein. Die Senatsverwaltung hat alle diese vorgebrachten Hinweise ausgewertet und hinsichtlich ihrer Relevanz sowie Umsetzbarkeit nach öffentlichen und privaten Belangen abgewogen.
Die Inhalte der Stellungnahmen reichten von der Beurteilung der Luftqualität über das Erreichen der Grenzwerteinhaltung bis zu konkreten Maßnahmen des Luftreinhalteplans. Soweit möglich fanden sie Berücksichtigung in der finalen Version des Luftreinhalteplans, 2. Fortschreibung (2019). Alle Einwenderinnen und Einwender erhielten schriftlich Antwort. Ihnen sei an dieser Stelle noch einmal für die Mitwirkung gedankt.
Die Fassung des Luftreinhalteplans, 2. Fortschreibung (2019) ist im Berliner Amtsblatt und im Internet veröffentlicht worden. Erste Maßnahmen befinden sich zudem bereits in der Umsetzung.