In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen.
Zuständigkeiten im Land Berlin
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Behörde und Kontakt
Aufgabe
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Atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltGenehmigungs- und Aufsichtsbehörde für kerntechnische Anlagen und den Umgang mit Kernbrennstoffen
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Oberste Strahlenschutzbehörde
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltMinisterielle Aufgaben des Strahlenschutzes (ionisierende Strahlung); Fachaufsicht über die Obere Strahlenschutzbehörde
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Obere Strahlenschutzbehörde
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische SicherheitSchutz vor ionisierender Strahlung: Antrags- und Anzeigeverfahren, Überwachung der Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen nach Strahlenschutzgesetz und -verordnung bei Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung
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Strahlenmessstelle Berlin
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -
Katastrophenschutzbehörde
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltGrundsatzaufgaben im radiologischen Notfallschutz, Federführung Katschutzplan Umgebung BER II, Federführung Strahlenschutzvorsorgeplan
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Oberste Katastrophenschutzbehörde
Senatsverwaltung für Inneres und SportRessortübergreifende Angelegenheiten des Katastrophenschutzes
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Straftaten und Umweltdelikte im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen