Strahlen

Der Schutz vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung ist eine der vielen Aufgaben des LAGetSi. Wir führen Antrags- und Anzeigeverfahren durch und überwachen die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen zum Schutz von Menschen und Umwelt bei der Nutzung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen in Medizin, Forschung und Technik, sowie bei der Nutzung nichtionisierender Strahlung, zum Beispiel Anlagen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken.

Lesen Sie auf den Folgeseiten, welche Informationen das LAGetSi zu diesem Thema bereit stellt:

Informationen zum Thema "Ionisierende Strahlung"

Informationen zum Thema "Nichtionisierende Strahlung"

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin

(LAGetSi)

Haus E / L

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montags zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr
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