Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

den Aufbau eines Atoms

Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen kann es bei Personen, die sich in Kontrollbereichen aufhalten zu Inkorporationen kommen.

Deshalb muss der Anwender offener radioaktiver Stoffe unter den speziellen Bedingungen in seinem Labor die entsprechenden Regelungen treffen. Er muss sich überlegen, ob und wie die beruflich strahlenexponierten Personen zur Feststellung der Körperdosen überwacht werden müssen.

Die Richtlinie vom Januar 2007, die über mehrere Jahre überarbeitet wurde, wendet sich vorwiegend an den fachkundigen Strahlenschutzverantwortlichen oder den Strahlenschutzbeauftragten. Dieser muss entsprechend der Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung zuerst die Abschätzung der in einem Kalenderjahr maximal möglichen inkorporierbaren Aktivität für eine beruflich strahlenexponierte Person vornehmen. Danach wird dann die Feststellung des Erfordernisses der regelmäßigen Inkorporationsüberwachung getroffen.

Die Inkorporationsmessstelle des Landes Berlin führt für beruflich strahlenexponierte Personen folgende Dienstleistungen durch:

  • Direkte Messung der Körperaktivität mit einem Ganzkörperzähler oder Schilddrüsenmessplatz
  • Messung der Aktivitätskonzentration in Ausscheidungsproben
  • Bewertung der Messergebnisse zur Abschätzung der Aktivitätszufuhr und der Körperdosen
  • Übermittlung der Inkorporationsdaten an das zentrale Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz
ein Hinweisschild zur Inkorporationsmessstelle

Behördlich bestimmte Inkorporationsmessstelle gemäß § 41 Absatz 1 StrlSchV für das Land Berlin sind die beiden nachfolgenden Stellen:

Bundesamt für Strahlenschutz
Fachbereich Strahlenschutz und Gesundheit
Köpenicker Allee 120 – 130
10318 Berlin

Sekretariat/Zentrale
Telefon: (030) 18333 – 4539
Telefax: (030) 18333 – 4535

Ausscheidungsanalyse (Tritium, Kohlenstoff-14, Americium-241):
Telefon: (030) 18333 – 4546

Ganzkörper-Messung, Schilddrüsen-Messung:
Telefon: (030) 18333 – 4533
Telefax: (030) 18333 – 4535

VKTA-Inkorporationsmessstelle
Bautzener Landstraße 400
01314 Dresden

Telefon: (0351) 260 – 3426/3606
Telefax: (0351) 260 – 3414

Ausscheidungsanalyse (Tritium, Kohlenstoff-14, Americium-241, Thorium-232), Ganzkörper-Messung und Schilddrüsen-Messung.

  • Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis ohne Anhänge - innere Strahlenexposition (48 Seiten)

    PDF-Dokument (294.0 kB)
    Dokument: © BMU, Anlage zum RdSchr. vom 12.1.2007 – RS II 3 - 15530/1

  • Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis mit Anhängen - innere Strahlenexposition (108 Seiten)

    PDF-Dokument (1016.6 kB)
    Dokument: © BMU, Anlage zum RdSchr. vom 16.1.2007 - RS II 3 - 15530/1

  • Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

    PDF-Dokument (78.6 kB)
    Dokument: © LAGetSi