Ermächtigte Ärztinnen und Ärzte sind Medizinerinnen und Mediziner, die von der zuständigen Behörde eine besondere Zulassung (Ermächtigung) erhalten haben, um arbeitsmedizinische Untersuchungen in gesetzlich geregelten Sonderbereichen durchzuführen. Gesetzliche Normen, die behördliche Ermächtigungen von Ärztinnen und Ärzten durch das LAGetSi vorsehen,
sind die Strahlenschutzverordnung (§ 175) und die Druckluftverordnung (§ 13).
Die ermächtigten Ärztinnen und Ärzte sind befugt, die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen bei Personen vorzunehmen, die Tätigkeiten mit besonderem gesundheitlichem Risiko ausüben, etwa im Bereich ionisierender Strahlung oder bei Arbeiten unter Druckluft. Ziel der Untersuchungen ist es, gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und den Schutz der betroffenen Beschäftigten sicherzustellen.
Die Ermächtigung wird nur erteilt, wenn die Ärztin oder der Arzt die erforderliche fachliche Qualifikation, praktische Erfahrung und weitere notwendige Voraussetzungen nachweisen kann. Sie ist bundesweit auf 5 Jahre begrenzt sowie personen- und ortsgebunden.
Hinweise zur Antragstellung im Ermächtigungsverfahren finden Sie auf der zugehörigen Seite unter diesem Link.
Die erforderlichen Dokumente zum Ermächtigungsverfahren stehen Ihnen unter “Service – eAmt – Formulare – Ermächtigungsverfahren” als Download zur Verfügung, sowie, neben weiteren Informationen zum Thema, ebenfalls in der untenstehenden Liste.