Schweres Heben und Tragen gehört für viele Berliner Beschäftigte zum Berufsalltag, insbesondere im Baugewerbe und im Handwerk sowie im Pflege- und Logistikbereich. Diese häufig vorkommende Belastungsart kann zu vorzeitigen Abnutzungserscheinungen des Stütz- und Bewegungsapparats insbesondere der Lendenwirbelsäule führen. So stehen Muskel- und Skeletterkrankungen auf den oberen Plätzen der Liste der Berufskrankheiten in Deutschland.
Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass Arbeitgeber geeignete organisatorische Maßnahmen treffen oder geeignete Arbeitsmittel einsetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit mitbringen, zu reduzieren bzw. gänzlich zu vermeiden. Tätigkeitsbezogene Unterweisungen und die Berücksichtigung der Lastenhandhabung in der Gefährdungsbeurteilung stellen in diesem Zusammenhang beispielsweise relevante Maßnahmen dar.
Für Jugendliche und werdende oder stillende Mütter gelten ggf. weitere Vorgaben.
Das LAGetSi überwacht und berät Arbeitgeber hinsichtlich Ihrer Pflichten in Bezug auf das Heben und Tragen von Lasten,
die sich aus der Lastenhandhabungsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz ergeben.