Hinweis:

Änderung der Gefahrstoffverordnung

Zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand: Weitere Informationen finden Sie hier.

Baustellen

Durch die besonders gefahr- wie auch belastungsgeneigten Tätigkeiten auf Baustellen ist die Zahl von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei Arbeiten auf Baustellen beziehungsweise in Bauberufen deutlich höher als im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Grund genug für eine Arbeitsschutzbehörde, diesem Wirtschaftssektor besondere Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen.

Folgende Informationen stehen für Sie bereit: