Die Öffentlichkeit sagt „Fahrstuhl“ – für uns sind es Aufzugsanlagen: Eine Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können.
Hinweis:
Änderung der Gefahrstoffverordnung
Zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand: Weitere Informationen finden Sie hier.
Aufzüge
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
(LAGetSi)
Haus E / L
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