Gefährdung am Arbeitsplatz durch hohe Außentemperaturen

Heiße Sommertage können für viele Beschäftigte eine gesundheitliche Belastung darstellen. Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, sollten geeignete Schutzmaßnahmen beachtet werden. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Sommerhitze und Büroarbeit. Weitere Empfehlungen zum Arbeiten an heißen Tagen – sowohl im Freien als auch in Gebäuden – stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf dieser Seite bereit.

Aufzüge in Berlin

Aufzugsanlage

Sicherheit beim Betrieb von Aufzuganlagen

In unserer Stadt gibt es mehr als 40.000 Aufzüge, die täglich Millionen von Menschen sicher und komfortabel in Gebäuden aller Art befördern.
Die technische Sicherheit dieser Aufzüge ist von entscheidender Bedeutung, um Unfälle, Verletzungen und Gefahren für die Nutzer zu vermeiden. Durch regelmäßige Prüfungen, Wartungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wird sichergestellt, dass die Aufzüge in Berlin stets zuverlässig funktionieren und die Sicherheit aller Nutzer gewährleistet ist.

Wichtige rechtliche Vorgaben für Betreiber von Aufzuganlagen

Als Betreiber einer Aufzuganlage tragen Sie eine große Verantwortung, um die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
Damit Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sollten Sie die folgenden wesentlichen Vorgaben beachten:

Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für Aufzugsbetreiber sind im Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geregelt. Zudem sind die DIN EN 81-20 und EN 81-50 die europäischen Normen, die die Sicherheit von Aufzügen festlegen.

Wesentliche technische Aspekte

Ein Aufzug besteht im Wesentlichen aus einer Kabine, mit der Personen oder Lasten transportiert werden und dem Antriebssystem. Es wird zwischen elektrischem Antrieb (Elektromotor mit Seilrollen oder Treibscheibe) und hydraulischem Antrieb unterschieden. Die Kabine wird dabei vom Antriebssystem durch einen Aufzugsschacht bewegt. Als wichtigste Sicherheitseinrichtungen gelten die Fangvorrichtung, welche die Kabine im Notfall sofort mechanisch stoppt und der Geschwindigkeitsbegrenzer, welcher bei zu hoher Geschwindigkeit der Kabine die Fangvorrichtung auslöst. Aber auch Notrufsystem zur Einleitung der Befreiung von eingeschlossenen Personen, Hilfsbatterien für die Überbrückung bei Stromausfall und elektrische Sicherheitseinrichtungen wie die Türkontaktüberwachung tragen zur Sicherheit in der Benutzung eines Aufzuges bei.

Regelmäßige Wartung und Prüfungen

Aufzüge müssen regelmäßig gewartet werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Die Wartungen sind von qualifizierten Fachfirmen durchzuführen und müssen dokumentiert werden. Zudem sind gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen.
  • Bevor ein Aufzug bspw. nach einem Neubau in Betrieb genommen werden kann, muss die ZÜS eine Prüfung vor Inbetriebnahme durchführen.
  • In regelmäßigen Abständen sind wiederkehrende Prüfungen an der Anlage durchzuführen. Haupt- und Zwischenprüfung wechseln sich dabei jährlich ab.
  • Werden wichtige Bauteile wie beispielsweise die Tragseile an einem Aufzug aus-getauscht, ist eine Prüfung nach Änderung erforderlich.
  • Kommt es bspw. zu einem Unfall an einer Aufzuganlage, kann die zuständige Behörde die Durchführung einer außerordentlichen Prüfung vom Betreiber verlangen.

Als Nutzer können Sie eine Prüfung durch eine ZÜS an der aufgeklebten Plakette in der Aufzugkabine mit dem Logo der ZÜS erkennen.

ACHTUNG: Auch wenn Sie einen Aufzug rein privat in einem ausschließlich von Ihnen genutzten Haus betreiben, muss der Aufzug nach den genannten Prüfvorschriften durch eine ZÜS überprüft werden.

Mangelbeseitigung

Werden an der Aufzuganlage Mängel festgestellt, müssen diese umgehend beseitigt wer-den.
  • Mit gefährlichen Mängeln darf ein Aufzug nicht weiter betrieben werden. Sind die gefährlichen Mängel durch eine Fachfirma beseitigt worden, muss zunächst eine Nachprüfung durch die ZÜS erfolgen, bevor der Aufzug wieder in Betrieb genommen werden kann.
  • Mit erheblichen Mängeln darf ein Aufzug noch eine bestimmte Zeit betrieben werden, wenn in der von der ZÜS festgelegten Frist die Mangelbeseitigung durch-geführt und die erforderliche Nachprüfung beauftragt worden ist.
  • Geringe Mängel müssen innerhalb eines Jahres, also spätestens bis zur nächsten Prüfung beseitigt werden. Eine gesonderte Nachprüfung ist nicht erforderlich.

Sicherstellung der technischen Sicherheit

Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle sicherheitsrelevanten Komponenten des Aufzugs ordnungsgemäß funktionieren. Hierbei helfen die regelmäßige Wartung durch Fach-firmen und die Prüfungen durch eine ZÜS.
Zu den sicherheitsrelevanten Komponenten gehört auch eine Notrufeinrichtung (Zwei-Wege-Kommunikationssystem), welches eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale aufbauen muss, damit eingeschlossene Personen schnell Hilfe erhalten können.

Meldung von Mängeln und Störungen

Bei festgestellten Mängeln oder Störungen müssen diese umgehend durch eine Fachfirma behoben werden. Zudem besteht die Pflicht, Schadensereignisse an Aufzuganlagen aufgrund Versagens von Bauteilen oder sicherheitstechnischen Einrichtungen unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

Dokumentation und Nachweisführung

Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sind sorgfältig zu dokumentieren. Diese Nachweise müssen auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden können.

Wenn Sie als Betreiber diese Vorgaben beachten, tragen Sie dazu bei, die Sicherheit der Aufzugsbenutzer zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Überwachungsbedürftige Anlagen, Immissionsschutz, Anlagensicherheit

Referat IV A

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