Das Ziel chemikalienrechtlicher Vorschriften ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen.
Des Weiteren soll der freie Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt gewährleistet sein und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessert werden. Das LAGetSi überwacht die Einhaltung von dahingehenden Vorschriften aus europäischen Verordnungen und Richtlinien sowie des Chemikaliengesetzes (ChemG).
Vor diesem Hintergrund kontrolliert das LAGetSi unter anderem, ob Unternehmen ihre Pflichten nach chemikalienrechtlichen Verordnungen erfüllen, wie z. B. Registrierungspflichten nach REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) und Erlaubnis- bzw. Anzeigepflichten nach der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Für das Inverkehrbringen und den Umgang mit Chemikalien sind außerdem die Vorschriften zu den Themen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung aus der CLP-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008) zu beachten. Biozid-Produkte stellen hierbei eine von mehreren gesondert geregelten Produktgruppen dar: Einschlägig sind hier die Biozid-Verordnung (VO (EU) Nr. 528/2012) sowie die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV).
Das Chemikaliengesetz regelt auch die Durchführung der F-Gas-Verordnung (VO (EU) 2024/573). Diese klimaschädlichen Gase werden
z.B. in Heizungs- oder Klimaanlagen verwendet; Personen, die Tätigkeiten wie Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Stilllegung, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung durchführen, müssen über eine Sachkundebescheinigung für diese Tätigkeiten verfügen. Das LAGetSi ist hier zuständig für Zertifizierungen und die Überwachung von Unternehmen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Zudem überwacht das LAGetSi die Einhaltung der Grundsätze der Guten Labor Praxis (GLP) bei der Durchführung nicht-klinischer, gesundheits- und umweltrelevanter Sicherheitsprüfungen von Chemikalien.
Hinweis:
Verschiedene Produktgruppen unterliegen gesonderten, ggf. strengeren Vorgaben, da sie direkt mit dem Menschen in Berührung kommen oder gezielt in die Umwelt gelangen. Zuständig für die Aufsicht über den Verkehr mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, sonstigen Bedarfsgegenständen sowie Wasch- und Reinigungsmitteln sind die Bezirksämter; Ordnungsaufgaben nach dem Pflanzenschutzgesetz nimmt das Pflanzenschutzamt wahr.
Für weitere Informationen zum Thema Chemikaliensicherheit empfiehlt das LAGetSi die folgenden Webseiten:
- nationale Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC)(Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC))
- Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung
- Information zur Guten Laborpraxis des Bundesinstitutes für Risikobewertung
Hier gelangen Sie zur Übersicht der angebotenen Formulare zum Thema Chemikaliensicherheit.