Auch Biostoffe, darunter Mikroorganismen, Zellkulturen und andere biologische Substanzen, kommen ebenfalls in zahlreichen Arbeitsbereichen vor; häufig auch dort, wo sie nicht unmittelbar sichtbar oder beabsichtigt sind. Beschäftigte können im Rahmen ihrer Tätigkeit mit solchen Biostoffen in Kontakt kommen, etwa bei Pflege- und Reinigungsarbeiten, in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in der Landwirtschaft oder im Gesundheitswesen. Biostoffe können Infektionen verursachen, Krankheiten übertragen oder toxische und sensibilisierende Wirkungen entfalten.
Der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist in der Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt. Ähnlich wie die Gefahrstoffverordnung verpflichtet auch sie Arbeitgebende, mögliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und die Exposition gegenüber Biostoffen wirksam zu begrenzen.