Asbest in Spiel- und Bastelsand

In vielen Medien wird derzeit über Asbest in Spielsand berichtet. In manchen Produkten wurden bei entsprechenden Beprobungen auch Anteile von Asbest nachgewiesen. Das LAGetSi führt als Arbeitsschutz- und Marktaufsichtsbehörde des Landes Berlin selbst keine Beprobungen und Materialuntersuchungen durch. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Berlin sowie auf unserer Übersichtsseite.

Physische Einwirkungen

Physische Einwirkungen am Arbeitsplatz sind vielfältig: vom Heben und Tragen schwerer Lasten bis zum Umgang mit Gefahr- und Biostoffen. Um langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist der sachgerechte Umgang mit diesen Faktoren ein zentrales Thema des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Gefahrstoffe sind an vielen Arbeitsplätzen omnipräsent und so vielseitig wie die Tätigkeiten, bei denen sie vorkommen können: Vom Friseursalon bis zur Baustelle; sei es als eingesetzte Stoffe, als Hilfs- oder Betriebsstoffe oder als Nebenprodukte von Arbeitsprozessen, etwa in Form von Stäuben, Dämpfen oder Abgasen. Aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften können sie sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch die Umwelt beeinträchtigen. Die möglichen Auswirkungen reichen von Haut- und Atemwegsreizungen bis hin zu schweren oder langfristigen Gesundheitsschäden. Daher sind Arbeitgebende verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen, um Risiken wirksam zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die zentrale rechtliche Grundlage für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen bildet hier die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Auch Biostoffe, darunter Mikroorganismen, Zellkulturen und andere biologische Substanzen, kommen ebenfalls in zahlreichen Arbeitsbereichen vor; häufig auch dort, wo sie nicht unmittelbar sichtbar oder beabsichtigt sind. Beschäftigte können im Rahmen ihrer Tätigkeit mit solchen Biostoffen in Kontakt kommen, etwa bei Pflege- und Reinigungsarbeiten, in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in der Landwirtschaft oder im Gesundheitswesen. Biostoffe können Infektionen verursachen, Krankheiten übertragen oder toxische und sensibilisierende Wirkungen entfalten.

Der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist in der Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt. Ähnlich wie die Gefahrstoffverordnung verpflichtet auch sie Arbeitgebende, mögliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und die Exposition gegenüber Biostoffen wirksam zu begrenzen.

Muskel- und Skeletterkrankungen gehören zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen in Deutschland. Oft entstehen sie durch körperliche Belastungen, die über längere Zeiträume einwirken. Dazu zählen insbesondere das manuelle Heben und Tragen schwerer Lasten, wiederholte Bewegungsabläufe sowie Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen.

Solche Belastungen treten in vielen Tätigkeitsfeldern auf, unter anderem in der Pflege, im Transportwesen, im Handwerk sowie in der Land- und Forstwirtschaft. Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz zielt darauf ab, diese Belastungen frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren. Durch ergonomische Arbeitsgestaltung, eine geeignete Arbeitsorganisation und den Einsatz technischer Hilfsmittel lassen sich Risiken verringern und langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden.

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