Hinweis:

Änderung der Gefahrstoffverordnung

Zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand: Weitere Informationen finden Sie hier.

Arbeitsumwelt

Die Arbeitsumgebung muss bei der Betrachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stets mit berücksichtigt werden. Ob besondere Regelungen für Baustellen, zur Bildschirmarbeit oder zur Arbeitsstätte allgemein.

Hier finden Sie die entsprechenden Informationen zu diesem Themengebiet: