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Anerkennung nach Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen; vom allgemeinen Arbeitsschutz bis hin zu speziellen Anforderungen wie dem Explosionsschutz. Prüfungen am instand gesetzten Gerät dürfen nur von anerkannten „befähigten Personen“ durchgeführt werden. Hier erfahren Sie mehr darüber. Weitere Informationen