Mutterschutz

Zum 1. Januar 2018 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium mit umfassenden Änderungen in Kraft getreten. Es hat das bisherige Mutterschutzgesetz abgelöst und zielt auf einen effektiven Mutterschutz im Spannungsfeld zwischen dem Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen und den gewandelten Vorstellungen und Wünschen von Frauen zur Fortführung der Berufstätigkeit während der Schwangerschaft, nach der Geburt und der Stillzeit.

Informieren Sie sich mit folgenden Unterlagen zu diesem Thema: