Hinweis:

Änderung der Gefahrstoffverordnung

Zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand: Weitere Informationen finden Sie hier.

Gefahrstoffe

Eine Übersicht der verschiedenen Gefahrstoff-Symbole

Gefahrstoffe sind Teil der Arbeitswelt. Sie können sowohl Roh- als auch Hilfs- oder Betriebsstoff sein oder bei Arbeitsprozessen entstehen (z.B. als Stäube oder Abgase). Hierzu gehören Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Sie können beispielsweise giftig, krebserzeugend, ätzend, reizend oder entzündbar sein. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) legt fest, wie mit solchen Stoffen sicher umgegangen werden muss, um Risiken zu minimieren. Denn der unsachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen kann zu schweren Gesundheitsschäden führen, wie Hautreizungen, Atembeschwerden oder sogar Vergiftungen. Auch die Umwelt kann durch unsachgemäße Entsorgung oder Leckagen belastet werden.

Zu den Gefahrstoffen gehören unter anderen Asbest und Biozid-Produkte.
Im folgenden Abschnitt erhalten Sie Informationen dazu.

Informationen zu Asbest

Für alle Themen rund um Asbest ist im LAGetSi das Referat I B – Arbeitsschutz am Bau zuständig. Im folgenden Abschnitt können Sie einige PDF-Dokumente zum Thema Asbest herunterladen. Bitte beachten Sie auch hier, dass die Dateien zum aktuellen Zeitpunkt leider nur teilweise barrierefrei angeboten werden können. Sollten Sie die Informationen bereits vor der Überarbeitung der Dokumente benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter poststelle@lagetsi.berlin.de oder bau@lagetsi.berlin.de

Verwendung von Biozid-Produkten

Für alle Angelegenheiten rund um das Thema Biozid-Produkte ist im LAGetSi das Referat III B – Chemikaliensicherheit zuständig.
Bei der Verwendung von Biozid-Produkten (beispielweise bei Tätigkeiten wie Schädlingsbekämpfung und Begasung) werden besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz gestellt.
Abschnitt 4a (§ 15a bis h) i. V. m. Anhang I Nr. 4 der Gefahrstoffverordnung regelt die dahingehenden Arbeitgeberpflichten.
Dabei ist es wichtig zu wissen, welches Biozid-Produkt verwendet wird und was damit für Gefahren einher gehen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer LAGetSi-Info zu diesem Thema und auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Nachfolgend finden Sie außerdem einige downloadbare PDF-Dokumente zum Thema Biozid-Produkte. Bitte beachten Sie,
dass diese Dokumente zum aktuellen Zeitpunkt leider nur teilweise barrierefrei angeboten werden. Sollten Sie die Informationen vor der Überarbeitung der Dokumente in barrierefreiem Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter poststelle@lagetsi.berlin.de oder chemikaliensicherheit@lagetsi.berlin.de