Hier finden Sie Formulare zu den Themen Asbest und Biozid-Produkte.
Für das Betrachten und Ausfüllen der Dokumente ist mindestens ein pdf-Reader erforderlich.
Wichtiger Hinweis zu den Asbest-Anzeigen:
Die Formulare und Rechtsgrundlagen wurden an die neuen Anforderungen angepasst. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise bzw. die Bekanntmachung des BMAS vom 21.05.2026 – untenstehend als Download.
Genehmigung von Abbruchtätigkeiten
Bei Tätigkeiten mit Asbest ist zu unterscheiden zwischen Abbruch und Instandhaltung. Bei Abbrucharbeiten mit Asbest im Bereich niedrigen und mittleren Risikos ist eine Genehmigung nach § 11a Absatz 4a und § 25 Absatz 9 bis zum Ablauf des 19. Dezember 2026 nachzuweisen.
Die Genehmigung nach § 11a Absatz 4a wird aufgrund einer unternehmensbezogenen Anzeige erteilt, wenn
- die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung gegeben ist und
- die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften gewährleistet ist.
Die Genehmigung gilt nach Ablauf einer Frist von vier Wochen nach Eingang der unternehmensbezogenen Anzeige als erteilt, sofern die Behörde in dieser Zeit keine Einwände erhebt. Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von sechs Jahren erteilt.
Die Zulassung für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos schließt die Genehmigung ein.
Bestehende Sachkunden bleiben gültig (siehe Überleitungshilfe).