Fahrpersonal

Die unter dem Begriff „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ zusammengefassten Bestimmungen dienen dem Ziel, durch Regulierung der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer in der Personen- und Güterbeförderung die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern.

„Ziel ist es ferner, zu einer besseren Kontrolle und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren Arbeitspraxis innerhalb des Straßenverkehrsgewerbes beizutragen.“ (VO EG 561/2006).

Dieser Perspektive fühlen wir uns als zuständige Behörde im Land Berlin besonders verpflichtet. Als Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften setzen wir nicht nur auf die Ahndung von Verstößen durch teilweise empfindliche Geldbußen, sondern auch auf Information und Kooperation. Wir arbeiten darum mit Innungen, Verbänden und Berufsgenossenschaften und anderen Behörden zusammen.

Weitergehende Informationen zu den Pflichten von Unternehmern und Fahrern sowie eine Kurzübersicht über die Sozialvorschriften im Straßenverkehr finden Sie in den folgenden Informationen: