Berufskrankheiten

Die Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung enthält alle bisher anerkannten Berufskrankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

Ärzte und Arbeitgeber sind verpflichtet, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger zu melden, die Aufgabe des LAGetSi ist es hierbei mitzuwirken.