Asbest in Spiel- und Bastelsand

In vielen Medien wird derzeit über Asbest in Spielsand berichtet. In manchen Produkten wurden bei entsprechenden Beprobungen auch Anteile von Asbest nachgewiesen. Das LAGetSi führt als Arbeitsschutz- und Marktaufsichtsbehörde des Landes Berlin selbst keine Beprobungen und Materialuntersuchungen durch. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Berlin sowie auf unserer Übersichtsseite.

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind Teil der Arbeitswelt. Sie können sowohl Roh- als auch Hilfs- oder Betriebsstoff sein oder bei Arbeitsprozessen entstehen (z.B. als Stäube oder Abgase). Hierzu gehören Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Sie können beispielsweise giftig, krebserzeugend, ätzend, reizend oder entzündbar sein. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) legt fest, wie mit solchen Stoffen sicher umgegangen werden muss, um Risiken zu minimieren. Denn der unsachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen kann zu schweren Gesundheitsschäden führen, wie Hautreizungen, Atembeschwerden oder sogar Vergiftungen. Auch die Umwelt kann durch unsachgemäße Entsorgung oder Leckagen belastet werden.

Zu den Gefahrstoffen gehören unter anderen Asbest und Biozid-Produkte. Im folgenden Abschnitt erhalten Sie Informationen dazu.

Weißer Asbest unter dem Mikroskop

Informationen zu Asbest

Asbest ist ein Naturstoff, welcher bis zu seinem Verbot in Deutschland in 1993, ein durch seine besonderen Eigenschaften ein gern und vielseitig eingesetztes Material in verschiedensten Produkten war. Vor allem in Bauprodukten wurde er aufgrund seiner chemischen Beständigkeit, Unempfindlichkeit gegenüber Hitze und der faserigen Struktur häufig genutzt; sei es in Dachplatten, Fliesenkleber, Nachtspeicherheizungen oder Wärmeschutzisolierungen.

Bereits 1930 hatte man Bedenken hinsichtlich der Gefahr für die Gesundheit von Menschen, die mit Asbest arbeiteten. In den 40er Jahren wurde die Asbestose und die daraus resultierende Krebserkrankung des Rippenfells erstmals als Berufskrankheit anerkannt. Trotzdem vergingen noch rund 60 Jahre bis zum europaweiten Verbot von Asbest. Außerhalb Europas werden vor allem aufgrund von wirtschaftlichen Interessen und niedrigen Arbeitsschutzstandards weiterhin große Mengen an Asbest abgebaut, verkauft und verwendet.

Da bis zum Verbot in Deutschland in 1993 noch viele Asbest Produkte verbaut wurden, gibt es auch heute trotzdem noch viele Gebäude mit Asbestanteilen. Umbau, Abriss oder Sanierung dieser Gebäude birgt daher nach wie vor ein großes Gesundheitsrisiko für die Arbeitenden, daher ist es für relevante Berufsgruppen sehr wichtig, die Risiken und den korrekten Umgang mit dem Material zu kennen.

Bei allen Tätigkeiten mit Asbestexposition müssen demnach die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung bzw. der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beachtet werden. Außerdem darf ausschließlich fachkundiges Personal von behördlich zugelassenen Betrieben, welches über die nötige Sachkunde verfügt, solche Arbeiten mit Asbest durchführen.

Für alle Themen rund um Asbest ist im LAGetSi das Referat I B – Arbeitsschutz am Bau zuständig.

Aufgrund der rechtlichen Änderung der Gefahrstoffverordnung zum Dezember 2024 und 2025 haben sich einige Anpassungen in Bezug auf Tätigkeiten mit Asbest ergeben. Unsere Dokumente befinden sich daher aktuell in Überarbeitung. In der Zwischenzeit informieren Sie sich bitte auch mit der Überleitungshilfe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und unserer Formularseite zum Thema Gefahrstoffe.

Bei Fragen melden Sie sich bitte beim zuständigen Referat I B – Arbeitsschutz am Bau unter der unten angegebenen Kontaktdaten.

Pest control worker spraying insecticides or pesticides outdoors. Ragweed hay fever chemical treatment.

Verwendung von Biozid-Produkten

Biozid-Produkte sind Chemikalien, welche unerwünschte Schädlinge bekämpfen. Dazu zählen beispielsweise Tiere wie Insekten oder Ratten, aber auch Pilze oder Bakterien. Man findet sie sowohl in Produkten des alltäglichen Lebens, wie bspw. Desinfektionsmittel, Ameisengift, Mottenschutzspray, aber vor allem auch im Arbeitskontext bei bei Tätigkeiten wie Schädlingsbekämpfung oder Begasung. Bei unsachgemäßer Handhabung können sie aufgrund ihrer Eigenschaften große gesundheitliche Gefahren für die Menschen die mit ihnen arbeiten bergen. Daher ist sowohl das Inverkehrbringen als auch die Verwendung von Bioziden europaweit durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) reguliert.

Wie auch bei Arbeiten mit Asbest benötigt das Personal welches Biozid-Produkte verwendet die nötige Sachkunde und Erlaubnis zur Ausübung der Arbeiten. Abschnitt 4a (§ 15a bis h) i. V. m. Anhang I Nr. 4 der Gefahrstoffverordnung regelt die dahingehenden Arbeitgeberpflichten.

Für alle Angelegenheiten rund um das Thema Biozid-Produkte ist im LAGetSi das Referat III B – Chemikaliensicherheit zuständig.
Bei der Verwendung von Biozid-Produkten (beispielweise bei Tätigkeiten wie Schädlingsbekämpfung und Begasung) werden besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz gestellt. Dabei ist es wichtig zu wissen, welches Biozid-Produkt verwendet wird und was für Gefahren damit einher gehen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer LAGetSi-Info zu diesem Thema und auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Nachfolgend finden Sie außerdem einige downloadbare PDF-Dokumente zum Thema Biozid-Produkte.

Arbeitsschutz am Bau

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