Asbest ist ein Naturstoff, welcher bis zu seinem Verbot in Deutschland in 1993, ein durch seine besonderen Eigenschaften ein gern und vielseitig eingesetztes Material in verschiedensten Produkten war. Vor allem in Bauprodukten wurde er aufgrund seiner chemischen Beständigkeit, Unempfindlichkeit gegenüber Hitze und der faserigen Struktur häufig genutzt; sei es in Dachplatten, Fliesenkleber, Nachtspeicherheizungen oder Wärmeschutzisolierungen.
Bereits 1930 hatte man Bedenken hinsichtlich der Gefahr für die Gesundheit von Menschen, die mit Asbest arbeiteten. In den 40er Jahren wurde die Asbestose und die daraus resultierende Krebserkrankung des Rippenfells erstmals als Berufskrankheit anerkannt. Trotzdem vergingen noch rund 60 Jahre bis zum europaweiten Verbot von Asbest. Außerhalb Europas werden vor allem aufgrund von wirtschaftlichen Interessen und niedrigen Arbeitsschutzstandards weiterhin große Mengen an Asbest abgebaut, verkauft und verwendet.
Da bis zum Verbot in Deutschland in 1993 noch viele Asbest Produkte verbaut wurden, gibt es auch heute trotzdem noch viele Gebäude mit Asbestanteilen. Umbau, Abriss oder Sanierung dieser Gebäude birgt daher nach wie vor ein großes Gesundheitsrisiko für die Arbeitenden, daher ist es für relevante Berufsgruppen sehr wichtig, die Risiken und den korrekten Umgang mit dem Material zu kennen.
Bei allen Tätigkeiten mit Asbestexposition müssen demnach die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung bzw. der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beachtet werden. Außerdem darf ausschließlich fachkundiges Personal von behördlich zugelassenen Betrieben, welches über die nötige Sachkunde verfügt, solche Arbeiten mit Asbest durchführen.
Für alle Themen rund um Asbest ist im LAGetSi das Referat I B – Arbeitsschutz am Bau zuständig.
Aufgrund der rechtlichen Änderung der Gefahrstoffverordnung zum Dezember 2024 und 2025 haben sich einige Anpassungen in Bezug auf Tätigkeiten mit Asbest ergeben. Unsere Dokumente befinden sich daher aktuell in Überarbeitung. In der Zwischenzeit informieren Sie sich bitte auch mit der Überleitungshilfe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und unserer Formularseite zum Thema Gefahrstoffe.
Bei Fragen melden Sie sich bitte beim zuständigen Referat I B – Arbeitsschutz am Bau unter der unten angegebenen Kontaktdaten.