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Arbeitsschutz
Maßnahmen des Arbeitsschutzes dienen der Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und beinhalten auch Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Verantwortlich für die Umsetzung der Grundpflichten des Arbeitsschutzes ist der Arbeitgeber bzw. verantwortliche Personen im Sinne von § 13 des Arbeitsschutzgesetzes. Weitere Informationen