Berufskrankheiten sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Versicherte infolge ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden.
Voraussetzung ist, dass diese Erkrankungen in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.
Auslöser können unterschiedliche arbeitsbedingte Belastungen sein. Dazu zählen unter anderem der Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen sowie physikalische Einwirkungen wie z.B. anhaltender Lärm, Staub, Vibrationen oder das regelmäßige Heben und Tragen schwerer Lasten. Allerdings wird nicht jede Erkrankung automatisch als Berufskrankheit anerkannt.
Anerkennungsfähig sind nur solche Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft durch
besondere arbeitsbedingte Einwirkungen verursacht werden. Zudem müssen bestimmte Beschäftigtengruppen diesen Einwirkungen
im Rahmen ihrer Tätigkeit deutlich stärker ausgesetzt sein als die Allgemeinbevölkerung.
Ärzte und Arbeitgeber sind verpflichtet, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger
zu melden. Dieser führt das Feststellungsverfahren durch und entscheidet am Ende darüber, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Die Aufgabe des LAGetSi ist es hierbei mitzuwirken und daraus Erkenntnisse für die Prävention zu gewinnen.
Eine Übersicht der derzeit anerkannten Berufskrankheiten finden Sie in der Anlage 1 zur BKV oder als PDF
im untenstehenden Download.