Gefährdung durch Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt vor allem für Beschäftigte ein Risiko dar, die sich regelmäßig im Bereich von Eichenbeständen aufhalten oder dort arbeiten. Für Personen, die berufsbedingt dieser Gefährdung ausgesetzt sind,
müssen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema.

Ab 31. Dezember 2018 neues Strahlenschutzrecht

Zum 31. Dezember 2018 treten das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) vom 27. Juni 2017 und die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 29. November 2018 in Kraft.

Die Röntgenverordnung (RöV) von 2003 und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) von 2001 treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin

(LAGetSi)

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Strahlenschutz

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