Wichtige Meldung
Im Rahmen der Corona-Prävention ist die Erreichbarkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) derzeit stark eingeschränkt.
Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, können wir leider derzeit keine Besucher*innen persönlich empfangen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist stark eingeschränkt. Richten Sie Ihr Anliegen daher bitte vorerst nur per E-Mail an unser Haus.
Weitere Informationen zum Thema “Coronavirus” finden Sie unter https://www.berlin.de/corona/ oder auf unserer Info-Seite.
Hotline zur Corona-Arbeitsschutz-Verordnung für Fragen zum Home-Office:
Tel. (030) 90254 5250 oder E-Mail an home-office-fragen@lagetsi.berlin.de
Fragen und Antworten zur „Berliner Homeoffice Pflicht” (30.03.2021)
Fragen und Antworten zur Testangebotspflicht (31.03.2021)
Inhaltsspalte
Behördlich bestimmte Sachverständige im Land Berlin
Die zuständigen Behörden in den Bundesländern – in Berlin die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – bestimmten nach § 172 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Sachverständige für die Prüfung von
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern,
- Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen,
- Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie
- umschlossenen radioaktiven Stoffen auf Dichtheit sowie
- Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
Haus E / L
Turmstraße 21, 10559 Berlin
- Tel.:
- (030) 902 545 - 0
- Fax:
- (030) 902 880 - 53
-
E-Mail an die Poststelle
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet.
Fachgebiet
Strahlenschutz
E-Mail nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur!
- Tel.:
- (030) 902 545 - 258
Stand: 06/2019