Behördlich bestimmte Sachverständige im Land Berlin

Die zuständigen Behörden in den Bundesländern – in Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – bestimmten nach § 172 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Sachverständige für die Prüfung von

  • Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern,
  • Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen,
  • Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie
  • umschlossenen radioaktiven Stoffen auf Dichtheit sowie
  • Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität.

Die Liste für behördlich bestimmte Sachverständige im Strahlenschutz im Land Berlin finden Sie im Original / im Tabellenformat auf den Internetseiten der Urheberstelle SenMVKU unter folgendem Link:

https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/atom-und-strahlenschutz/strahlenschutz/genehmigung/

Strahlenschutz

Referat III A

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