Die zuständigen Behörden in den Bundesländern – in Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – bestimmten nach § 172 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Sachverständige für die Prüfung von
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern,
- Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen,
- Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie
- umschlossenen radioaktiven Stoffen auf Dichtheit sowie
- Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität.
Die Liste für behördlich bestimmte Sachverständige im Strahlenschutz im Land Berlin finden Sie im Original / im Tabellenformat auf den Internetseiten der Urheberstelle SenMVKU unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/atom-und-strahlenschutz/strahlenschutz/genehmigung/