Gefährdung durch Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt vor allem für Beschäftigte ein Risiko dar, die sich regelmäßig im Bereich von Eichenbeständen aufhalten oder dort arbeiten. Für Personen, die berufsbedingt dieser Gefährdung ausgesetzt sind,
müssen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema.

Behördlich bestimmte Sachverständige im Land Berlin

Die zuständigen Behörden in den Bundesländern – in Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – bestimmten nach § 172 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Sachverständige für die Prüfung von

  • Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern,
  • Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen,
  • Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie
  • umschlossenen radioaktiven Stoffen auf Dichtheit sowie
  • Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität.

Die Liste für behördlich bestimmte Sachverständige im Strahlenschutz im Land Berlin finden Sie im Original / im Tabellenformat auf den Internetseiten der Urheberstelle SenMVKU unter folgendem Link:

https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/atom-und-strahlenschutz/strahlenschutz/genehmigung/

Strahlenschutz

Referat III A

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