Mobilitätsgesetz: Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität

Senat bereitet neuen Entwurf für die Themen Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität im Mobilitätsgesetz vor

Der Wirtschaftsverkehr soll stadtverträglich organisiert werden und gleichzeitig die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Um die Verwirklichung beider Ziele auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat der Berliner Senat die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes vorgelegt. Sie befindet sich zu Beratungen durch den Rat der Bürgermeister und der Mitglieder des Abgeordnetenhauses.

  • Referentenentwurf zu Abschnitten 5 (Wirtschaftsverkehr) und 6 (Neue Mobilität) im Berliner Mobilitätsgesetz

    PDF-Dokument (178.7 kB) - Stand: 30.03.2021

Die wichtigsten Aspekte des Entwurfs sind:

Wirtschaftsverkehr

Stadtverträglichkeit

Der Lieferverkehr soll so abgewickelt werden, dass Hauptverkehrszeiten möglichst gemieden und emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden. Eingeführt wird ein Markenzeichen für besonders sichere, emissionsarme Lieferfahrzeuge und Prozesse, das künftig bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Berücksichtigung findet.

Funktionsfähigkeit

Infrastrukturanlagen der Schienen- und Wasserstraßen sowie die öffentlichen Binnenhäfen werden erhalten oder bedarfsweise reaktiviert. Lokale Güterumschlagsplätze sind bei der Planung von neuen Quartieren einzuplanen. Ein Leitfaden zur Bedarfsermittlung von Liefer- und Ladeverkehrsflächen mit Qualitäts- und Quantitätsvorgaben soll die Bezirke bei der Planung unterstützen. Die Errichtung von Liefer- und Ladezonen für Geschäfte und Betriebe soll Vorrang vor der Einrichtung sonstiger Parkplätze (mit Ausnahme von Parkplätzen für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen) erhalten.

Austauschplattform Wirtschaftsverkehr

Eine Plattform für den Wirtschaftsverkehr soll dem Austausch zwischen Akteurinnen und Akteuren der Branche mit Politik und Verwaltung dienen. Die Plattform unterstützen die Verkehrsverwaltung in der Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs.

Neue Mobilität

Öffentliche Datenplattform

  • Verbesserte Verkehrssteuerung und Kontrolle:
    Mit der öffentlichen Plattform für verkehrsrelevante Daten wird eine umfassende Datengrundlage geschaffen, die eine verbesserte Verkehrssteuerung und -beeinflussung sowie Planung und Kontrolle ermöglicht.
  • Entwicklung innovativer Mobilitätsangebote:
    Die bereitgestellten Daten unterstützen öffentliche und private Anbieter und Anbieterinnen bei der Entwicklung und dem Angebot von innovativen Mobilitätsdienstleistungen.
  • Vertraulichkeit:
    Verkehrsrelevante Daten werden in der Regel öffentlich zur Verfügung gestellt. Ausgenommen sind vertrauliche Daten, die nur für die Verwaltung einsehbar sind. So ermöglicht die Plattform bspw. eine Auswertung der Stadtverträglichkeit bestimmter Angebote, ohne jedoch Geschäftsgeheimnisse oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Innovationsfördernde Rahmenbedingungen

  • Definition der Ziele:
    Um die positiven Effekte neuer Entwicklungen bestmöglich für die Verkehrswende zu nutzen, definiert die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung Ziele für Modellprojekte zu innovativen Mobilitäts- und Logistikangeboten.
  • Begleitung von Modellprojekten:
    Es wird eine Ansprechperson für die Begleitung und Erprobung der Modellprojekte benannt und eine zentrale Projektdatenbank eingerichtet.

Maximale Flächeneffizienz im öffentlichen Raum

  • Bereitstellung von Flächen:
    Flächen werden mit dem Ziel einer stadtverträglichen Mobilität bereitgestellt, es geht nicht um die alleinige Bewältigung von Verkehr.
  • Steuerung des ruhenden und fließenden Motorisierten Individualverkehrs (MIV):
    Es werden unterschiedliche Maßnahmen zur Steuerung des Verkehrs eingerichtet.
  • Mobilitätskonzepte:
    Bei der Errichtung von neuen Quartieren und Erweiterungen sind Mobilitätskonzepte zu entwickeln. Ziel der Konzepte ist die vorrangige Erschließung mit dem Umweltverbund und die Schaffung von ansprechenden Alternativen zum privaten Pkw.
  • Vorgaben für Mobilitäts- und Logistikangebote:
    Betreiber von Mobilitäts- oder Logistikangeboten im öffentlichen Raum können verpflichtet werden, allen Marktakteuren und Endkunden zu gleichen Bedingungen Zugang zu ihren Angeboten zu gewähren, wie für Ladeeinrichtungen in Berlin bereits praktiziert. Zukünftig auch für Mobilitätsstationen oder Micro-Depots möglich. Hierfür werden betreiberübergreifenden Konzepte erarbeitet.
  • Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Mittelbindung der Einnahmen:
    Die Parkraumbewirtschaftung soll auf Gebiete mit Parkdruck ausgeweitet und nach einheitlichen Maßstäben bewirtschaftet werden, um den begrenzten öffentlichen Raum maximal flächeneffizient zu nutzen. Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung werden zur Deckung der Bewirtschaftungskosten gebunden.
  • Vorgaben für private Stellplätze:
    Im Wege einer Rechtsverordnung werden Vorgaben zur Anzahl, Größe, Lage und Gestaltung von Stellplätzen aus Gründe der stadtverträglichen Flächennutzung, des Umweltschutzes, der straßenverkehrlichen Belange sowie die Erschließungsqualität durch den öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. Diese sind im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

Der Entwurf berücksichtigt rund 260 Hinweise aus der Verbändebeteiligung, von denen rund ein Drittel in die Vorlage eingeflossen sind.