Wärmewende-Monitoring

Das Wärmewende-Monitoring befindet sich derzeit in der Konzeption. Künftig wird es regelmäßig einen transparenten Überblick über den Stand und die Entwicklung der Wärmeversorgung und die Umsetzung der Wärmewende in Berlin geben. Mit einer ersten Dokumentation ist im Jahr 2027 zu rechnen.

Ziele des Wärmewende-Monitorings

Das Monitoring erfasst jährlich den Fortschritt der Berliner Wärmewende und gleicht die tatsächliche Entwicklung mit den im Wärmeplan formulierten Zielen ab. Daraus lassen sich Schlüsse ziehen, ob die Entwicklungen und Aktivitäten im Wärmesektor ausreichend sind, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Inhalte des Monitorings

Das Monitoring stellt wichtige Kennzahlen für die Wärmewende dar. Dazu gehören unter anderem: die Höhe des Endenergieverbrauchs für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme, die Aufteilung des Endenergieverbrauchs nach Energieträgern, die CO₂-Emissionen aus der Wärmeversorgung oder die Endenergieverbräuche in den unterschiedlichen Gebäudesegmenten, etwa Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Eine wesentliche Grundlage für das Monitoring bildet das Wärmekataster, das jährlich anhand von Daten der Energieversorger aktualisiert wird. Es liefert wichtige Kennzahlen für das jeweilige Bezugsjahr und ermöglicht eine kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung im Wärmesektor.

Ergänzt wird das Monitoring unter Einbindung datenhaltender Stellen durch weitere Datenquellen und Informationen, die detailliertere Einblicke in einzelne Bereiche der Wärmewende erlauben – etwa zum Einsatz von Wärmepumpen und zur Entwicklung von Wärmenetzen. Zum Stand der Umsetzung der Wärmewende findet außerdem ein regelmäßiger Austausch mit den Umsetzungsakteuren statt. Darüber hinaus dokumentiert das Monitoring den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans.

Fortschreibung der Wärmeplanung

Das Wärmewende-Monitoring ist von der Fortschreibung des Wärmeplans zu unterscheiden. Während das Monitoring jährlich erfolgt, wird der Wärmeplan gemäß Wärmeplanungsgesetz im Abstand von fünf Jahren fortgeschrieben.

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Referat Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit