Ein leistungsfähiges Ladeinfrastrukturnetz ist eine zentrale Voraussetzung, um die Attraktivität der Elektromobilität steigern und um den mit einem Umstieg auf das Elektroauto verbundenen Vorbehalten u. a. von Bürger*innen adäquat begegnen zu können.
Hierbei ist es prinzipiell möglich, Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund oder auf privatem Grund zu schaffen. Ein Übergangsbereich bildet die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf privatem Grund, die sich z.B. auf Kundenparkplätzen oder Tankstellen befinden kann.
Die genauen Ausführungsvorschriften hierfür werden in der Ladesäulenverordnung (kurz LSV) geregelt.
Eine eindeutige Antwort darauf, wie eine Stadt- oder Kommunalverwaltung bei der Planung der Ladeinfrastruktur verfahren sollte, gibt es nicht. Hier ist vieles, auch technisch, noch in der Entwicklung begriffen. Dennoch wurde in diesem Zusammenhang unter Mitwirkung der Senatsverwaltung ein wichtiger Meilenstein erreicht:
Im Sommer hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) den „Leitfaden zur Suchraum- und Standortidentifizierung sowie Empfehlungen für Melde- und Genehmigungsverfahren in der Ladeinfrastrukturplanung“ erstellt.
Ebenfalls hat die Senatsverwaltung, über Ihre Einbindung in die europäischen Städtenetzwerke POLIS und EUROCITIES, an der Erstellung einer Handreichung für europäische Städte mitgewirkt.
- sich die Dimensionierung und die Ausgestaltung nach den lokalen/regionalen Verkehrsverflechtungen und den daraus resultierenden Ladebedarfen richten sollte,
- die Verträglichkeit der Ladeinfrastruktur mit dem Elektrizitätsnetz sichergestellt und dementsprechend genutzt werden sollte,
- Ladeinfrastruktur im Sinne der Flächen- und Ressourceneffizienz sowie der Nutzer*innenfreundlichkeit einem möglichst großen Kreis an Nutzenden zur Verfügung stehen sollte,
- Ladeinfrastruktur möglichst auf privatem Grund errichtet wird und uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein sollte.
Gerade letzterer Punkt provoziert häufig Kritik. Jedoch kommt der Pkw, gemessen am Anteil aller Verkehrsmittel an den täglich zurückgelegten Wegen, z.B. in Berlin nur noch auf 26% (SrV 2018). Somit ist der Pkw in Bezug auf die Flächen, die für ihn vorgehalten werden, im Vergleich zu den Infrastrukturen aller anderen Verkehrsmittel deutlich überrepräsentiert.
Weiterhin steigt die Bevölkerung Berlins stetig an. Freiflächen werden knapper und immer intensiver genutzt. Vor diesem Hintergrund orientiert sich die Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum an dem Ansatz: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich!“
Das bedeutet, dass das Land Berlin bereits 2012 beschlossen hat, ein Grundangebot an Ladeinfrastruktur für Elektromobile im öffentlichen Straßenland zu schaffen, um den Einstieg in die E-Mobilität hinreichend attraktiv zu gestalten. Dies geschah zunächst vor allem im Innenstadtbereich und an Orten, wo einerseits keine Stellplätze auf privatem Grund vorhanden sind oder wo im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase ein konkreter Bedarf gemeldet wurde.
Auch in Zukunft wird das Laden im öffentlichen Raum wichtig bleiben. Jedoch zeigen aktuelle Untersuchungen, auch der SenMVKU, dass der überwiegende Anteil der Nachfrage sich auf den privaten (am Wohnort oder bei der Arbeitsstelle) oder öffentlich zugänglichen Raum auf privatem Grund (auf dem Kundenparkplatz, an Tankstellen) beziehen wird.
Die Schaffung privater Ladeinfrastruktur im Wirtschaftsverkehr unterstützt die Senatsverwaltung für Wirtschaft Energie und Betriebe beispielsweise durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO).