Die Ergebnisse der Studie nutzt die Senatsverwaltung, in Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirken, vor allem, um einen bedarfsgerechten und an den Zielen der Verkehrswende ausgerichteten Ladeinfrastrukturausbau im öffentlichen Raum sicherzustellen. Ferner werden die Ergebnisse dafür genutzt, unter Federführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und zusammen mit der Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) Strategien und Maßnahmen zur Unterstützung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privatem Grund abzuleiten bzw. fortzuführen.
Hierfür arbeiten alle zuvor genannten Partner derzeit und gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik an einem Ladeinfrastrukturkonzept, welches neben dem öffentlichen Raum auch den privaten Grund einschließt.
Das Errichtungskonzept für den öffentlichen Raum wurde bereits Ende 2021 finalisiert, da es für die Koordination der Aktivitäten der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und der dritten Ladeinfrastrukturbetreiber hinreichender Planungsgrundlagen bedurfte, um einen bedarfsgerechten Aufbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum sicherstellen zu können.
Der vorliegende Planungsansatz wurde auf Grundlage der Vorgaben im Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln), der Ergebnisse der Studie „Elektromobilität Berlin 2025+“, der seit Ende 2021 überarbeiteten Fassung der Ladesäulenverordnung (LSV) sowie der voraussichtlich Ende 2022 in Kraft tretenden Verordnung „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) der Europäischen Kommission entwickelt.
Auf Grundlage der Studie der SenUMVK konnten für jeden der 448 LOR-Planungsräume im Stadtgebiet zukünftige Ladebedarfe abgeleitet und unter Zuhilfenahme zuvor genannter Verordnungen und Regularien Aufbaupfade abgeleitet werden.
Dieser am Bedarf ausgerichtete Ausbau, der vor allem durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH vorangetrieben wird, soll über die insgesamt 1.815 zu errichtenden AC- und DC-Ladepunkte im öffentlichen Raum zuzüglich des aktuellen Bestandes eine auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtete Grundversorgung ermöglichen. Dabei geht es vor allem auch darum, verstärkt in den städtischen Randbereichen aktiv zu sein.
Neben diesem Strang wird es dritten Betreibern möglich sein, im Rahmen von bezirklichen Kontingenten insgesamt rund 1.360 zusätzliche Ladepunkte im öffentlichen Raum zu errichten. Dritte Betreiber nutzen verschiedene Methoden, bestehende Nachfrage zu erfassen. Somit können sie sich näher an aktuellen Marktbedarfen ausrichten, wohingegen die städtische Planung eher langfristig angelegt ist und auch laufend mit dem städtischen Verteilnetzbetreiber abgestimmt wird.
Neben der Errichtung von Normalladeinfrastruktur wurde die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH damit beauftragt, bis 2030 bis zu 24 Schnellladetankstellen (sogenannte Schnellladehubs) mit insgesamt bis zu 200 Ladepunkten zu errichten, welche sich gleichmäßig über alle Bezirke verteilen sollen. Hauptziel ist es vor allem, Nachfrage gebündelt zu befriedigen und somit den Errichtungsbedarf von Normalladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu verringern. Dies ist notwendig, da für den Ausbau des Radverkehrsnetzes, des Busspurnetzes und die Erweiterung der Fußverkehrsinfrastruktur zusätzliche Flächen benötigt werden.
Die Errichtung von Schnellladetankstellen soll somit die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen im öffentlichen Raum für Ladeinfrastruktur und ihre Stellplätze reduzieren und das derzeit über das Schnellladegesetz (SchnellLG) der Bundesregierung für Berlin ausgeschriebene Netz mit zwölf Schnellladehubs sinnvoll ergänzen.
Somit wurde ein zielführender Ansatz gefunden, der mit dem Ausbau der Normalladeinfrastruktur sowohl dem netzdienlichen Laden und der möglichst umfassenden Nutzung fluktuierend eingespeisten Grünstroms über das normale Laden, als auch dem Bedürfnis nach schnellem Laden und einer geringeren Flächeninanspruchnahme Rechnung trägt.
Ferner wurden die Abläufe des Prüf- und Genehmigungsverfahrens überarbeitet und verschlankt, sodass Planungen mit den Berliner Bezirken und dem Stromnetzbetreiber frühzeitig abgestimmt werden können.
Für dritte Betreiber wurde ebenfalls ein transparentes Verfahren erarbeitet, mit dem schon früh ersichtlich ist, wo im Stadtgebiet eine Errichtung perspektivisch möglich ist. Zudem kann durch das Verfahren vermieden werden, dass mehrere Betreiber Anträge für den Ladeinfrastrukturaufbau jeweils an denselben Standorten einreichen. Hier finden sich vertiefende Informationen für interessierte dritte Betreiber.
Weitere wichtige Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung des öffentlich zugänglichen Berliner Ladepunktnetzes erarbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gemeinsam mit ihren Partner*innen im Rahmen von Forschungsprojekten, bei denen zum Teil auch weitere Ladeinfrastruktur installiert und erprobt wird.
Eines der Projekte, in dessen Rahmen in erheblichem Umfang neue öffentlich Ladeinfrastruktur errichtet wird, ist das Projekt: Neue Berliner Luft – Teilvorhaben ElMobileBerlin.
Die große Zahl der im Projekt geplanten Laternenladestandorte werden mit der gesamtstädtischen Planung in Einklang gebracht.