Ziel des Gebietsschutzes ist der Schutz von Lebensräumen.
Flächen, mit
- besonders wertvoller Tier- und Pflanzenwelt,
- außergewöhnlicher Naturraumausstattung,
- großer Bedeutung für Naturhaushalt und / oder Erholung
werden als Schutzgebiete ausgewiesen.
Landschaftsschutzgebiet Plänterwald
Bild: UmNat Treptow-Köpenick
Ziel des Gebietsschutzes ist der Schutz von Lebensräumen.
Flächen, mit
werden als Schutzgebiete ausgewiesen.
Frisch- und Streuobstwiese
Bild: Naturschutzamt Treptow-Köpenick
Das Bundesnaturschutzgesetz sorgt im § 30 – Gesetzlich geschützte Biotope – für den Schutz bestimmter selten auftretender und gefährdeter Lebensräume und ihres Arteninventars.
In § 28 des Berliner Naturschutzgesetzes wird dieser besondere Schutz ergänzt. Dieser Schutz wird durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) vollzogen.
Goldammer
Bild: Naturschutzamt Treptow-Köpenick
Grundsätzliche Ziele des Artenschutzes sind die Bewahrung der biologischen Vielfalt und des Stopps des noch immer permanenten Rückgangs von Tier- und Pflanzenarten. Er umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Individuen und Populationen einzelner Arten.
Insbesondere sind das Verbot der Entnahme, Tötung oder Störung von Tieren streng bzw. besonders geschützter Arten sowie das Verbot ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu beseitigen, umzusetzen. Artenschutzfachlich relevant können z.B. großflächige Gebüschstrukturen, Baumhöhlen sowie Mauer- und Fensternischen sein.
Der Artenschutz wird in den sog. Handelsartenschutz nach EG-Artenschutzverordnung und den Freilandartenschutz bezogen auf wildlebende Tier- und Pflanzenarten, unterteilt.
Lebensstätte für Vögel
Bild: Crystal Woroniuk / rgbstock.de
Werden Gebäude abgerissen, saniert oder die Fassaden baulich verändert, besteht die Gefahr, dass Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen beschädigt bzw. entfernt werden. Da solche Rückzugsmöglichkeiten für diese Tiere aber besonders wichtig sind, bitten wir Sie, unbedingt darauf zu achten, dass sie erhalten werden.
Vor der Beseitigung von Baumhöhlen oder Brutstätten an Gebäuden sind bei der Naturschutzbehörde Befreiungen einzuholen.
Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Naturschutz bei Bauvorhaben.
Ein Online-Formular zur An-, Ab- und Ummeldung besonders geschützter, meldepflichtiger Tiere finden Sie hier.
Fachbereichsleitung
Frau Welsch
Tel: (030) 90297-5884
Zimmer 3
E-Mail
Gebietsschutz, Freilandartenschutz, Ortslagen:
Alt-Treptow, Plänterwald, Baumschulenweg, Adlershof, Niederschöneweide
Frau Thibaut
Tel: (030) 90297-5875
Zimmer 12
E-Mail
Gebietsschutz, Handelsartenschutz, Freilandartenschutz Ortslagen:
Oberschöneweide, Köpenick, Friedrichshagen, Rahnsdorf, Müggelheim
Herr Völlering
Tel: (030) 90297-5902
Zimmer 15
E-Mail
Gebietsschutz, Freilandartenschutz Ortslagen:
Adlershof, Altglienicke, Bohnsdorf, Grünau, Schmöckwitz
Frau Wolter
Tel: (030) 90297-5952
Zimmer 12
E-Mail
Eingriffsregelung
Frau Michel
Tel: (030) 90297-5837
Zimmer 4
E-Mail
Projektmanagement Biodiversität und Umweltbildung
Herr Faßbender
Tel: (030) 90297-5779
Zimmer 16
E-Mail
Amtsleitung des Umwelt- und Naturschutzamtes
Frau Iris Bechtold
Postanschrift:
Postfach 91 02 40
12414 Berlin
Dienstgebäude
Rathaus Treptow/ Haus 12