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Gebiets- und Artenschutz
Ziel des Gebietsschutzes ist der Schutz von Lebensräumen. Flächen, mit
- besonders wertvoller Tier- und Pflanzenwelt,
- außergewöhnlicher Naturraumausstattung,
- großer Bedeutung für Naturhaushalt und/oder
- Erholung
werden als Schutzgebiete ausgewiesen.
Das Bundesnaturschutzgesetz sorgt im § 30 – Gesetzlich geschützte Biotope – für den Schutz selten auftretender Lebensräume und ihres Arteninventars. Dieser Schutz wird durch die untere Naturschutzbehörde (UNB) vollzogen.
Grundsätzliche Ziele des Artenschutzes sind die Bewahrung der biologischen Vielfalt und der Stopps des noch immer permanenten Rückgangs von Tier- und Pflanzenarten.
Er umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Individuen und Populationen einzelner Arten.
Insbesondere sind das Verbot der Entnahme, Tötung oder Störung von Tieren streng bzw. besonders geschützter Arten sowie das Verbot ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu beseitigen umzusetzen.
Vor der Beseitigung von Baumhöhlen oder Brutstätten an Gebäuden sind bei der Naturschutzbehörde Befreiungen einzuholen.
Wild lebende Pflanzen, besonders geschützter Arten, dürfen der Natur nicht entnommen, beschädigt oder zerstört werden.
Lebensstätten an Gebäuden - Hinweise zur Gebäudesanierung
Werden Gebäude abgerissen, saniert oder die Fassaden baulich verändert, besteht die Gefahr, dass Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen beschädigt bzw. entfernt werden. Da solche Rückzugsmöglichkeiten für diese Tiere aber besonders wichtig sind, bitten wir Sie, unbedingt darauf zu achten, dass sie erhalten werden.
Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier
Der Artenschutz wird in den sog. Handelsartenschutz nach EG-Artenschutzverordnung und den Freilandartenschutz bezogen auf wildlebende Tier- und Pflanzenarten, unterteilt.
Unsere Aufgaben im Freilandarten- und Gebietsschutz
- Auskunftserteilung und Bürgerberatung
- Schutzmaßnahmen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten z.B. durch Amphibienschutzzäunen, Biotoppflege, Anbringen zusätzlicher Fledermausquartiere und von Vogelnisthilfen, Entwicklung von Zauneidechsenhabitaten
- Durchsetzen der Zugriffsverbote für Tiere und Pflanzen von nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützten Arten. Weitere Informationen
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von den Zerstörungsverboten für gesetzlich geschützte Biotope
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach Schutzgebietverordnungen für Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Flächennaturdenkmälern
- Vollzug des besonderen Röhrichtschutzes sowie des Naturschutzes in und an Gewässern
- Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) für Landschaftsschutzgebiete und Geschützte Landschaftsbestandteile sowie deren Umsetzung
- Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Biotopverbund
- Konzeption von Artenhilfsmaßnahmen für besonders bedrohte Arten
Aktuelles & Wichtiges
- Kartierungs-Kampagne Amphibienschutz
- “Entenfütterung”:”/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/artikel.118385.php
- Schutzgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick
- “ Verwendung von Auftaumitteln (Tausalz)”:http://www.berlin.de/umwelt/themen/natur-pflanzen-artenschutz/artikel.164455.php
Unsere Aufgaben im Handelsartenschutz
- Registrierung der meldepflichtigen Tiere
- Kontrolle des Handels (z.B. Zoogeschäfte, Blumenfachgeschäfte und Antiquariate) sowie der Züchter und deren Nachzuchten
- Erteilung von Gehege-Genehmigungen
- Beratung von Bürgern
Ansprechpersonen
Rechtliche Grundlagen
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln)
-
Bundesartenschutzverordnung
europäisch: - Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
- EG-Vogelschutzrichtlinie
- EG-Artenschutzverordnung
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention)
- Ramser Konventionen
- Bonner Konvention
Weiterführende Informationen
- Datenbank für das Gesamtregister der Pflanzen- und Tierarten in den Berliner Roten Listen
- Liste aller geschützten Arten (Tiere und Pflanzen)
- Artenschutz an Gebäuden
- NATURA 2000
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Gechützte Landschaftsschutzbestandteile
- Naturdenkmale
- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- Karten des Umweltatlas Berlin
- Was bringen Sie denn mit? Schützen Sie gefährdete Arten, keine Tiere als Unlaubssouvenir
- Empfehlung an Fernreisende – Artenschutz kennt keine Grenzen (Artenabfrage mit Auswahl des Urlaubslandes)
- Antrag für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung als PDF-Formular
- Kennzeichnungspflicht nach Bundesartenschutzverordnung
- Liste kennzeichnungspflichtiger Tiere
- Kennzeichenbestellung (Ring) für gezüchtete Vögel nach Bundesartenschutz-Verordnung *
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