Gebiets-, Biotop- und Artenschutz

Landschaftsschutzgebietsschild (LSG) Plänterwald

Landschaftsschutzgebiet Plänterwald

Gebietsschutz

Ziel des Gebietsschutzes ist der Schutz von Lebensräumen.

Flächen, mit

  • besonders wertvoller Tier- und Pflanzenwelt,
  • außergewöhnlicher Naturraumausstattung,
  • großer Bedeutung für Naturhaushalt und / oder Erholung

werden als Schutzgebiete ausgewiesen.

Frischwiese Streuobstwiese

Frisch- und Streuobstwiese

Biotopschutz

Das Bundesnaturschutzgesetz sorgt im § 30 – Gesetzlich geschützte Biotope – für den Schutz bestimmter selten auftretender und gefährdeter Lebensräume und ihres Arteninventars.

In § 28 des Berliner Naturschutzgesetzes wird dieser besondere Schutz ergänzt. Dieser Schutz wird durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) vollzogen.

Goldammer

Goldammer

Artenschutz

Grundsätzliche Ziele des Artenschutzes sind die Bewahrung der biologischen Vielfalt und des Stopps des noch immer permanenten Rückgangs von Tier- und Pflanzenarten. Er umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Individuen und Populationen einzelner Arten.

Insbesondere sind das Verbot der Entnahme, Tötung oder Störung von Tieren streng bzw. besonders geschützter Arten sowie das Verbot ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu beseitigen, umzusetzen. Artenschutzfachlich relevant können z.B. großflächige Gebüschstrukturen, Baumhöhlen sowie Mauer- und Fensternischen sein.

Der Artenschutz wird in den sog. Handelsartenschutz nach EG-Artenschutzverordnung und den Freilandartenschutz bezogen auf wildlebende Tier- und Pflanzenarten, unterteilt.

Vogel guckt aus Vogelhäuschen

Lebensstätte für Vögel

Exkurs: Lebensstätten an Gebäuden - Hinweise zur Gebäudesanierung

Werden Gebäude abgerissen, saniert oder die Fassaden baulich verändert, besteht die Gefahr, dass Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen beschädigt bzw. entfernt werden. Da solche Rückzugsmöglichkeiten für diese Tiere aber besonders wichtig sind, bitten wir Sie, unbedingt darauf zu achten, dass sie erhalten werden.

Vor der Beseitigung von Baumhöhlen oder Brutstätten an Gebäuden sind bei der Naturschutzbehörde Befreiungen einzuholen.

Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Naturschutz bei Bauvorhaben.

Unsere Aufgaben im Gebiets- und Freilandartenschutz

  • Auskunftserteilung und Bürgerberatung
  • Schutzmaßnahmen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten z.B. durch Amphibienschutzzäunen, Biotoppflege, Anbringen zusätzlicher Fledermausquartiere und von Vogelnisthilfen, Entwicklung von Zauneidechsenhabitaten
  • Durchsetzen der Zugriffsverbote für Tiere und Pflanzen von nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützten Arten
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von den Zerstörungsverboten für gesetzlich geschützte Biotope
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach Schutzgebietsverordnungen für Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Flächennaturdenkmälern
  • Vollzug des besonderen Röhrichtschutzes sowie des Naturschutzes in und an Gewässern
  • Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) für Landschaftsschutzgebiete und Geschützte Landschaftsbestandteile sowie deren Umsetzung
  • Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Biotopverbund
  • Konzeption von Artenhilfsmaßnahmen für besonders bedrohte Arten, z.B. die Errichtung eines Bruthabitats für den Steinschmätzer im Landschaftsschutzgebiet (LSG) ehemaliges Flugfeld Johannisthal
    Weitere Informationen
  • Erdkrötenpaar

    Erdkrötenpaar

  • Bewohnte Baumhöhle

    Bewohnte Baumhöhle

  • Geschütztes Röhricht

    Geschütztes Röhricht

  • Schafe im LSG

    Schafe im LSG

  • Steinschmätzer

    Steinschmätzer

Unsere Aufgaben im Handelsartenschutz

  • Registrierung von meldepflichtigen Tiere
  • Kontrolle des Handels (z.B. Zoogeschäfte, Blumenfachgeschäfte und Antiquariate) sowie der Züchter und deren Nachzuchten
  • Erteilung von Gehege-Genehmigungen
  • Bürgerberatung

Ein Online-Formular zur An-, Ab- und Ummeldung besonders geschützter, meldepflichtiger Tiere finden Sie hier.

  • Madagaskarboa, Fundtier aus 2021

    Madagaskarboa, Fundtier aus 2021

  • Madagaskarboa, Fundtier aus 2021

    Madagaskarboa, Fundtier aus 2021

Ansprechpersonen

  • Fachbereichsleitung

    Frau Welsch
    Tel: (030) 90297-5884
    Zimmer 3
    E-Mail

  • Gebietsschutz, Freilandartenschutz, Ortslagen:
    Alt-Treptow, Plänterwald, Baumschulenweg, Adlershof, Niederschöneweide

    Frau Thibaut
    Tel: (030) 90297-5875
    Zimmer 12
    E-Mail

  • Gebietsschutz, Handelsartenschutz, Freilandartenschutz Ortslagen:
    Oberschöneweide, Köpenick, Friedrichshagen, Rahnsdorf, Müggelheim

    Herr Völlering
    Tel: (030) 90297-5902
    Zimmer 15
    E-Mail

  • Gebietsschutz, Freilandartenschutz Ortslagen:
    Adlershof, Altglienicke, Bohnsdorf, Grünau, Schmöckwitz

    Frau Wolter
    Tel: (030) 90297-5952
    Zimmer 12
    E-Mail

  • Eingriffsregelung

    Frau Michel
    Tel: (030) 90297-5837
    Zimmer 4
    E-Mail

  • Projektmanagement Biodiversität und Umweltbildung

    Herr Faßbender
    Tel: (030) 90297-5779
    Zimmer 16
    E-Mail

Rechtliche Grundlagen

Internationale Vereinbarungen:

Weiterführende Informationen

Umwelt- und Naturschutzamt

Amtsleitung des Umwelt- und Naturschutzamtes
Frau Iris Bechtold

Postanschrift:
Postfach 91 02 40
12414 Berlin

Dienstgebäude
Rathaus Treptow/ Haus 12