h1. Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM)
Förderung aus dem Europäischen Fond für Regionalentwicklung (EFRE)
Ziel dieses aus dem EFRE finanzierten Förderprogramms ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft auf Ebene der Berliner Bezirke, um damit direkt oder indirekt Beschäftigungseffekte auszulösen.
Erreicht werden soll:
- die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen,
- die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze,
- die Förderung und Stärkung der Wirtschaft, deren Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationsfähigkeit sowie
- die Stärkung der wirtschaftlichen Infrastruktur.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zeitlich befristete (bis max. drei Jahre) Maßnahmen, die dazu beitragen, die Wirtschaftskraft Berlins auf Ebene der Bezirke zu stärken und in den Aktionsplan des jeweiligen Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit aufgenommen wurden, wie beispielsweise:
- Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung von Bezirken oder Bezirksverbünden (Bestandsaufnahmen,Strategieentwicklung),
- Bezirkliches Stadtmarketing (Maßnahmen zur Stärkung von örtlichen Wirtschaftsstrukturen, Einkaufsstraßen),
- Bezirkliches Standortmarketing (Maßnahmen zur Imagebildung und Kommunikation des Bezirks als Wirtschaftsstandort),
- Bezirkliches Standortmanagement (Maßnahmen zur Standortsicherung, -entwicklung und -profilierung; Krisen- und Umzugsmanagement und Schaffung von Kooperationsplattformen),
- Aufbau von bezirklichen oder örtlichen Wirtschaftsnetzwerken (Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit insbesondere des Handels und anderen Gewerbetreibenden im Bezirk),
- Kooperationsvorhaben von mehreren kleinen Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit (Beratung und Coaching bei Kooperationsvorhaben).
Anträge
Die maximale Höchstförderung pro Projekt beträgt 250.000 €.
Anträge können bei der Geschäftsstelle des BBWA (Herr Meyer, Tel.: 90297 2320) eingereicht werden. Nach einer positiven Entscheidung der Steuerungsrunde des BBWA über eine Aufnahme in den Lokalen Aktionsplan stellt das Bezirksamt Treptow-Köpenick einen Antrag auf Förderung aus dem Programm WDM bei der ECG Berlin.
Über die Förderung entscheidet ein Bewilligungsausschuss auf Landesebene, dem jeweils ein stimmberechtigter/e Vertreter/in folgender Organisationen angehört:
- der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung (Vorsitz)
- der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
- des Rates der Bürgermeister
- der Industrie- und Handelskammer Berlin
- der Handwerkskammer Berlin
- des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie
- der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin-Brandenburg e.V.