Zentrale Revision zur Korruptionsbekämpfung (ZRK)

Hand lehnt angebotenen Geldbetrag ab
  • Die ZRK ist zuständig für Aufgaben der Korruptionsprävention und -bekämpfung im Bezirksamt Treptow-Köpenick.
  • Bei konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkten für einen Korruptionsverdacht im Bezirksamt ist die ZRK Ansprechpartner für Beschäftigte und für Bürgerinnen und Bürger.
  • Zum Zweck der Herstellung von Transparenz bei Zuwendungen Privater an das Bezirksamt führt die ZRK das zentrale Zuwendungsregister – insbesondere zu Spenden- und Sponsoringleistungen – und erstellt hieraus den jährlichen Zuwendungsbericht.

Weitere Themenbereiche zu Korruptionsbekämpfung und -prävention

  • Anonyme Hinweisgeberstelle Korruption
    Das LKA betreibt ein webbasiertes Hinweisgebersystem, das sich in erster Linie an Insider in Behörden und anderen Institutionen richtet, die Hinweise auf Korruptionskriminalität geben wollen, ohne ihre Identität zu offenbaren.
    Weitere Informationen* Link zum LKA
  • Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft
    Leitender Oberstaatsanwalt Fels als Ansprechpartner nimmt Hinweise über Sachverhalte mit Korruptionsverdacht entgegen, prüft diese und leitet sie gegebenenfalls zu Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Berlin weiter. Eigene Ermittlungen führt die Zentralstelle nicht. Der Ansprechpartner steht zudem allen Dienststellen des Landes Berlin sowie Bürgerinnen und Bürgern innerhalb und außerhalb von Verwaltungsinstitutionen beratend in Fragen der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption zur Verfügung.
    Mehr Informationen unter Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung”:https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/zentralstelle-fuer-korruptionsbekaempfung/
  • Transparency International Deutschland e.V.
    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. analysiert zur Stärkung der Korruptionsbekämpfung mögliche Risikofelder und setzt sich für Veränderungen rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen ein. Weitere Informationen zu* transparency international

Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Kenntnis über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden.

Für das Bezirksamt Treptow-Köpenick sowie verschiedene andere Behörden des Landes Berlin hat die Compliance-Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Funktion der internen Meldestelle gem. HinSchG übernommen. Meldungen können per Online-Formular, E-Mail, telefonisch oder persönlich abgegeben werden. Nähere Informationen finden Sie unter Hinweisgeberexperte. Meldungen können auch an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz gerichtet werden.

Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle (§ 12) oder eine externe Meldestelle (§§ 19 bis 24) wenden, s. § 7 Abs. 1 Satz 1 HinSchG.

Aufgrund des vergleichbaren Aufgabenbereichs und der gefestigten Etablierung der internen Meldestelle sowie vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz entschieden, die Position des Vertrauensanwalts nicht fortzuführen. Der Vertrag mit Herrn Rechtsanwalt Tietz wurde zum 28. Februar 2026 beendet.

Kontakt

Postanschrift:
PF 910240, 12414 Berlin

Leitung: Serap Kowalski