Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Kenntnis über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden.
Für das Bezirksamt Treptow-Köpenick sowie verschiedene andere Behörden des Landes Berlin hat die Compliance-Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Funktion der internen Meldestelle gem. HinSchG übernommen. Meldungen können per Online-Formular, E-Mail, telefonisch oder persönlich abgegeben werden. Nähere Informationen finden Sie unter Hinweisgeberexperte. Meldungen können auch an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz gerichtet werden.
Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle (§ 12) oder eine externe Meldestelle (§§ 19 bis 24) wenden, s. § 7 Abs. 1 Satz 1 HinSchG.
Aufgrund des vergleichbaren Aufgabenbereichs und der gefestigten Etablierung der internen Meldestelle sowie vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz entschieden, die Position des Vertrauensanwalts nicht fortzuführen. Der Vertrag mit Herrn Rechtsanwalt Tietz wurde zum 28. Februar 2026 beendet.