Die verbindliche Bauleitplanung dient der Lenkung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung. Ziel ist eine Entwicklung entsprechend dem Flächennutzungsplan von Berlin. Die Arbeitsgruppe der verbindlichen Bauleitplanung führt die Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen durch. Hier werden die vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchgeführt, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange begleitet, die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs erarbeitet, sämtliche Arbeitsprozesse wie Abwägung, Durchführung der Eingriffsbewertung, Erstellung des Umweltberichts, Festsetzung usw. koordiniert sowie die öffentlichen Diskussionen zu den Planungsinhalten begleitet.
Weitere Informationen rund um das Thema Bebauungsplan finden Sie im Anschluss.