Gesundheitsberichterstattung

Statistische Aufbereitung auf Blatt mit Kugelschreiber und einem Tablet darüber liegend

Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) dient der Information von Politik, Wissenschaft, Akteuren des Gesundheitssystems und der interessierten Öffentlichkeit. Die Gesundheitsberichterstattung stellt gesundheitliche Aspekte, die einen Bevölkerungsbezug und einen regionalen Bezug haben, dar und interpretiert sie.

Zentrale Aspekte sind beispielsweise:

  • gesundheitliche Risikofaktoren und Risikoverhalten
  • Inanspruchnahme des Gesundheitssystems
  • Krankheiten und Gesundheitsstörungen
  • Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung

Die Datenquellen der GBE sind im Wesentlichen das Statistische Bundesamt, das Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Statistiken der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigung, Befragungen oder Erhebungen. Wegen deutlicher Interdependenzen der Gesundheit und gesundheitlicher Verhaltensweisen mit der sozialen Lage der Bevölkerung werden auch sozialstrukturelle Daten in die Gesundheitsberichterstattung aufgenommen. Ziel ist eine sozialindikative Gesundheitsberichterstattung.

Auf Landesebene existiert ein „Katalog der Gesundheitsberichterstattung der Länder“. In diesem Katalog sind etwa 300 Indikatoren zu verschiedenen gesundheitsrelevanten Themen erfasst, die eine vergleichbare Datenbasis auf Bundesländerebene ermöglichen.
Nicht alle Daten sind gleichermaßen in den Bundesländern verfügbar und so steht eine Auswahl an „Kernindikatoren“ für alle Bundesländer einheitlich zur Verfügung.

Themenfelder sind:

  1. Demografische Angaben
  2. Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens
  3. Gesundheitszustand der Bevölkerung (Mortalität, Morbidität, Krankheitsgruppen)
  4. Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
  5. Gesundheitsrisiken aus der natürlichen und technischen Umwelt
  6. Einrichtungen des Gesundheitswesens
  7. Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens

Die Kommunale Gesundheitsberichterstattung ist eine Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie ist aufgrund des föderalen Systems nicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert. Die Berliner Bezirke sind laut Gesundheitsdienstreformgesetz vom 25. Mai 2006 zur Gesundheits- und Sozialberichterstattung verpflichtet. Auf kommunaler Ebene liegen neben den Basisberichten spezielle Gesundheitsberichte vor, die sich mit lokalen Gesundheitsproblemen beschäftigen.
Gesundheitsberichte sind Planungsgrundlage für die Entwicklung und Durchführung von konkreten Maßnahmen der Gesundheitsförderung und deren Evaluation.
Die QPK kann auf der Basis ihrer sozialindikativen Gesundheitsberichterstattung auf das erfolgreiche Erreichen von Gesundheitszielen in den vergangenen Jahren blicken. Unter der Rubrik Gesundheitsförderung können Gesundheitszielprozesse und Projekte recherchiert werden.