Die Kleingartenvereine in Treptow und Köpenick haben jeweils einen eigenen Kleingartenvorstand und sind Mitglied im Bezirksverband der Kleingärtner. Zwischen dem Bezirk und den einzelnen Pächtern ist der jeweilige Bezirksverband als Zwischenpächter geschaltet. Dieser schließt auch mit den einzelnen Unterpächtern die Pachtverträge ab.
Die Pflege und Unterhaltung des Rahmengrüns in jeder Kleingartenanlage ist Aufgabe der Kolonie, soweit der Anteil nicht 20 % übersteigt. Ziel unserer Arbeit ist die Sicherung und der Erhalt bestehender Kleingartenanlagen. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Durchgrünung des urbanen Raumes mit den damit verbundenen ökologischen Aspekten und der Naherholung. Im Landschaftsprogramm (LaPro) sind per Gesetz die Flächen mit ihrer Bestimmung und Entwicklung festgeschrieben.
Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung obliegen Angelegenheiten des Kleingartenwesens von gesamtstädtischer und ministerieller Bedeutung. Dazu zählen Leitungsaufgaben wie Planung, Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Steuerung. Alle weiterenAufgaben werden durch die Bezirke wahrgenommen.