Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte hat u. a. folgende Aufgaben:

  • Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes im Bezirk (LGG)
  • Beratung des Bezirksbürgermeisters in allen gleichstellungspolitischen Fragen
  • Enge Zusammenarbeit mit freien Trägern, die im Bezirk wirken
  • Gleichstellungspolitische Veranstaltungen
  • Erarbeitung von Stellungnahmen und Alternativvorschlägen in Gleichstellungsfragen des Bezirksamts und der BVV

Als Beauftragte für Gleichstellung setze ich mich für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Bezirk Treptow-Köpenick ein. Gleichstellung betrifft viele Bereiche des Lebens. Ich vertrete gleichstellungspolitische Themen innerhalb des Bezirksamtes, bei Gesprächen mit anderen Institutionen, aber auch bei Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit. Ich verfolge, welche Themen im Moment in unserer Gesellschaft diskutiert werden und bringe Sie in meine Arbeit ein. Dabei ist es mir besonders wichtig anzuerkennen, dass Menschen sehr vielfältige Lebensrealitäten haben und (Mehrfach-) Diskriminierungen erleben.

Die Schwerpunkte meiner Arbeit sind Gewaltprävention, Familie -insbesondere Alleinerziehende-sowie LSBTIQA+ Bedarfe.

Netzwerkarbeit und Gremien

Ich leite das Netzwerk der Frauenprojekte in Treptow-Köpenick sowie den Runden Tisch Häusliche Gewalt Treptow-Köpenick. Unter unterem bin ich im Netzwerk für Alleinerziehende und in dem Präventionsrat Mitglied.

Der regelmäßige Austausch mit Fachberatungsstellen, Frauenzentren, mit Initiativen und Trägern ist einer der wichtigsten Aspekte meiner Arbeit. Die enge Zusammenarbeit im Bezirk hilft dabei, Bedarfe frühzeitig zu erkennen, gemeinsame Lösungen zu entwickeln und die Interessen von Frauen sowie von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wirksam zu vertreten.

Außerdem bin ich Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten der Berliner Bezirke (LAG). Die LAG ist ein überbezirkliches Gremium, in dem wir uns für Themen rund um Gleichstellung, wie z.B. Gewaltschutz, Equal Pay, Gesundheit einsetzen und eng mit der Senatsverwaltung für Gleichstellung zusammen arbeiten. Wir sind beispielsweise in Fachgremien zur Umsetzung der Istanbul Konvention vertreten und arbeiten bei der Umsetzung des Berliner Gewalthilfegesetzes aktiv mit.

Gesetzliche Grundlage

Die Aufgabenstellung ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz:

§ 21 Verwirklichung des Gleichstellungsgebots in den Bezirken

(1) Der Verfassungsauftrag der Gleichstellung und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern ist bei der Wahrnehmung von Aufgaben und der Planung von Vorhaben in der Verwaltung zu beachten und gehört zu den Aufgaben der Berliner Bezirksverwaltungen. Dazu bestellen die Bezirksämter eine hauptamtlich tätige Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. Die Dienstaufsicht über die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte übt die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister aus. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte mit den notwendigen personellen und sachlichen Mitteln auszustatten.

(2) Das Bezirksamt informiert die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte unverzüglich über Vorhaben, Programme, Maßnahmen und Entscheidungen, die ihre Aufgaben berühren, und gibt ihr vor einer Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme.

(3) Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte regt Vorhaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen im Bezirk an. Sie arbeitet insbesondere mit gesellschaftlich relevanten Gruppen, Behörden und Betrieben zusammen. Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte informiert die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.

(4) Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte gibt dem Bezirksamt Empfehlungen zur Verwirklichung des Gebots zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Dazu kann sie das Bezirksamt innerhalb einer angemessenen Frist zur Stellungnahme auffordern.

(5) In Angelegenheiten, die frauenpolitische Belange oder Fragen der Gleichstellung berühren, kann die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte über das Bezirksamt Vorlagen zur Kenntnisnahme in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin